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Deichverband Mehrum - Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

Warum müssen Hunde auf dem Deich an die Leine?
Hunde haben im Jahr 2013 mehrfach Schafe gehetzt. Diese verletzten sich oder flüchteten in ein anliegendes Baggerloch und starben. Zukünftig werden ganze Deichabschnitte auf einer Länge von ca. 500 Meter beweidet. Die Schafe laufen dabei auch über die Wege. Sie würden auf frei laufende Hunde mit natürlichem Fluchtverhalten reagieren.
Warum darf der Hundekot nicht auf den Weideflächen bzw. Wegen bleiben?
Die Schafe werden krank, wenn sie den Hundekot beim Grasen aufnehmen. Deshalb werden an den Zugängen zum Deich Spender für Kot-Beutel aufgestellt. Verantwortungsvolle Hunde-Besitzer nutzen das Angebot.
Wofür muss ich Beiträge bezahlen?
Die Kosten des Deichverbandes werden auf die beitragspflichtigen Mitglieder gerecht verteilt. Eine genaue Auflistung der Einnahmen und Ausgaben enthält der Haushaltsplan. Für die Deichsanierungen müssen Darlehen aufgenommen werden, was zu Zins- und Tilgungskosten führt.
Warum weicht die Beitragshöhe vom Vorjahr ab?
Die Hebesätze ermitteln sich jährlich neu aus dem für die jeweiligen Beitragsart ermittelten Gesamtbeitragsbedarf der zu verteilenden Kosten, sowie der Gesamtsumme der Bemessungsgrundlagen (zum Beispiel Summe aller Grundsteuermessbeträge = Gesamtsumme der geschützten Werte als Maßstab für den Hochwasserschutz).
Kann ich kündigen bzw. austreten?
Es besteht eine sogenannte Pflichtmitgliedschaft, somit ist eine Kündigung bzw. ein Austreten aus dem Verband nicht möglich. Die Verpflichtung zur Mitgliedschaft ist ein staatliches Instrument, um den Bestand von Institutionen zu sichern, die legitime öffentliche Aufgaben erfüllen.
Warum müssen am Niederrhein die Deichverbände für die Kosten der Deichsanierung aufkommen?
Gemäß § 108 Absatz 5 Landeswassergesetz sind die Kosten für die Deichsanierung auf die Vorteilhabenden umzulegen. Gemäß §§ 4, 28 Wasserverbandsgesetz haben die Mitglieder der Deichverbände die Pflicht, an die Verbände Beiträge zur Kostendeckung zu zahlen. Aber in der Regel werden die Sanierungskosten zu 80% von Land und Bund getragen, denn der Hochwasserschutz liegt wegen der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Hochwasserschäden auch im Interesse des Landes. Die vorteilhabenden Anlieger im Verbandsgebiet haben über den allgemeinen Schutz hinaus von der Hochwasserschutzanlage einen zusätzlichen Vorteil, da ihr privates Hab und Gut auch mit der Hochwasserschutzanlage geschützt wird. Dieser Vorteil schlägt sich im Regierungsbezirk Düsseldorf mit einer 20%igen Kostenbeteiligung nieder. Der derzeitige 80%ige Zuschuss ist nicht gesetzlich verankert. Dies ist nach dem allgemeinen Haushaltsrecht nicht möglich.
Wem gehören die Deiche?
Die Deiche sind von den Deichverbandsmitgliedern über Jahrhunderte hinweg geschaffen worden und gehören zu einem gewachsenen und immer weiter perfektionierten Hochwasserschutzsystem. Sie befinden sich auf Land, das der Deichverband nach und nach erworben hat und heute im Sinne der Deichunterhaltung zur Beweidung an Schafbetriebe verpachtet.
Die Deiche gehören damit nicht der Allgemeinheit, den Städten, dem Land und auch nicht dem Bund. Deshalb gehören Sie auch nicht dem Sauerländer, der seine eigenen Sorgen mit der Wasserbeschaffung oder -beseitigung hat und sich um Hochwasserschutz weder scheren muss noch will. Er profitiert nicht vom Deichwesen und darum zahlt er auch nicht dafür.
Sind wir 100prozentig vor Hochwasser geschützt?
Den vollkommenen Schutz gibt es nicht, aber es gibt ein Maximum an Sicherheit mit überschaubaren Kosten. Unsere Deiche sind für ein vermutetes Hochwasser ausgelegt, das alle 500 Jahre vielleicht vorkommt.

FAQ-Die häufigsten Fragen zum Hochwasserschutz am Niederrhein auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf.



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