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Deichverband Mehrum - Geschichtliche Entwicklung

Allgemeines

Im Raum zwischen Kleve und Nijmegen finden sich die ältesten urkundlich belegten deichrechtlichen Bestimmungen und Verordnungen des Niederrheins aus dem 13. Jahrhundert.

Bis Mitte des 18. Jahrhunderts waren Eindeichungen noch örtlich begrenzte Maßnahmen, bei denen sich die von Hochwassergefahr betroffene Bevölkerung zum Eigenschutz in Deichverbänden zusammenschloss. Aus diesen Verwaltungen entwickelten sich nur langsam durch Verbindungen mehrerer Polder und allmählicher Erhöhung der Deiche die ersten geschlossenen Banndeichpolder.

Immer wieder kam es zu Überflutungen, teils aus technischer Unkenntnis, teils aber auch wegen organisatorischer Unzulänglichkeiten bei den Deichverbänden.

Daher hat dann vor 200 Jahren der preußische Staat das Deichwesen erstmals nach einheitlichen Gesichtspunkten organisiert. Mit dem "Clever Deichreglement" vom 24.02.1767 hat Friedrich II. die öffentlich-rechtliche Grundlage für Deichanlagen geschaffen, die bis in unser Jahrhundert Gültigkeit behielt.

Das verheerende Eishochwasser von 1784 - in Köln war der alte Markt überflutet, am Niederrhein gab es 118 Deichbrüche, 14 Städte und 18 Dörfer standen unter Wasser - stellte den Deichbau in Frage. Aber ohne Deiche hätte der Niederrhein aufgegeben werden müssen.

Damit begann die staatliche Förderung des Deichbaus.

Mit dem Niedergang des preußischen Staates 1806 verfielen die Deiche und der Rhein als Wasserstraße, so dass erneut zahlreiche Deichbrüche bei Hochwasser große Schäden anrichteten.

Das Hochwasser von 1876 war dann für die preußische Regierung der Anlass, im Jahre 1877 den "königlichen Wasserbaumeister Gravenstein" aus Magdeburg zum Meliorationsbaubeamten in Düsseldorf und zum Oberdeichinspektor zu ernennen.

Seit dieser Zeit berät das Wasserwirtschaftsamt, heute die Bezirksregierung die Deichverbände in ihrer Aufgabenerfüllung.

Der Niederrhein ist seit 1926 von Deichbrüchen nicht mehr betroffen.

Wegen des großen Gefahrenpotentials ist umfassend Vorsorge getroffen worden. Der Hochwasserschutz am Niederrhein umfasst als eines der Ziele im Gebietsentwicklungsplan gerade auch den Schutz vor Extremereignissen.

Der Hochwasserschutz ist am Niederrhein von alters her - wie geschildert - keine staatliche Aufgabe, sondern obliegt den Deichverbänden und zum Teil den Städten, die grundsätzlich im Weg der Selbstverwaltung über Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen entscheiden, aber unter der Rechtsaufsicht der Bezirksregierung stehen.



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