Deichverband Mehrum - Deichsanierung Mehrum 1
Bereich „Ork" zwischen Rhein-km circa 809,7 bis circa 805,5 rechtes Ufer
Nach umfänglichen Planungen wurde die Deichsanierung im Bereich der Ortschaften Ork und Spellen bis zur „Mommbachschleuse" auf einer Gesamtlänge von circa 4.600 m auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses (Aktenzeichen 54.20.15-006/99) der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt. Der gemäß DIN 19712 erstellte Drei-Zonen-Deich wurde im März 2005 mängelfrei gemäß VOB abgenommen und wird seit dem regelmäßig durch den Deichverband gemäß Deichschutzverordnung unterhalten und gepflegt.
Der sanierte Deich befindet sich in Teillängen unter bergbaubedingten Einflüssen, so dass verschiedene bauliche Maßnahmen im Rahmen der Deichsanierung durch die RAG veranlasst und zu 100 % kostenmäßig getragen wurden. Die Planungs- und Baumaßnahmen, einschließlich der Maßnahmen zum ökologischen Ausgleich, wurden ansonsten zu 80 % durch Landesförderung und zu 20 % durch Eigenmittel des Deichverbandes Mehrum finanziert.
Die Verlängerung des Durchführungszeitraumes zur Erstellung des Verwendungsnachweises wurde gemäß Bewilligungsschreiben der Bezirksregierung Düsseldorf bis 2008 genehmigt.
Der Verwendungsnachweis wurde durch den Deichverband aufgestellt und der Bezirksregierung im Juni 2009 zur Prüfung und Zustimmung vorgelegt. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich gemäß Verwendungsnachweis vom 26.06.2009 auf gerundet 11,5 Millionen Euro.
Nach Abschluss der eigentlichen Deichsanierungsarbeiten musste durch eingetretene Geländesenkungen auf Verlangen des Bergwerkes Walsum im Jahre 2003 eine nochmalige Anpassung der Deichgeometrie durch eine Aufhöhung von ca. 0,2 bis 0,8 m in dem südlichen Streckenabschnitt auf einer Länge von ca. 1.680 m (Rhein-km ca. 805,7 bis 807,3 r. U.) zur Gewährleistung einer ausreichenden Hochwasserschutzhöhe vorgenommen werden. Die in diesem Bereich sowohl wasser- wie auch landseitigen vorhandenen Böschungen weisen heute -nach der eigentlichen Sanierung- Neigungen von bis zu 1 : 2,3 auf.
In Kenntnis dieses Umstandes wurde die VOB-Abnahme seitens des Deichverbandes durchgeführt. Die abschließende Bauzustandsbesichtigung („Behördenabnahme“) gemäß dem vorgenannten Planfeststellungsbeschluss, III. Hinweise, Satz 5, konnte jedoch aus diesem Grund bis dato nicht erfolgen.
Auf der Grundlage weiterführender Abstimmungen und Besprechungen zwischen dem Deichverband, der Bezirksregierung und der RAG wurde festgestellt, dass ein Änderungsantrag zum Planfeststellungsbeschluss erarbeitet und durch den Deichverband eingereicht werden muss.
Nach Antragstellung zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses mittels entsprechender Entwurfs- und Genehmigungsplanungen durch den Deichverband am 19.12.2011, wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf mit Bescheid vom 04.04.2012 die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses aus 2001 durchgeführt.
Die dem Projekt zugehörige Ausführungsplanung wurde dann in Abstimmung zwischen dem Deichverband, der Bezirksregierung und RAG durch das Ing.-Büro Gewecke und Partner GmbH im April 2012 erarbeitet und seitens der Bezirksregierung zugestimmt. Demnach wird in der nun notwendigen sog. „Deichverbreiterung Mehrum 1“ durch Abflachung der land- und wasserseitigen Stützkörper-Böschungen auf das erforderliche Böschungsneigungsmaß von 1:3,5 eine partielle Anpassung des inneren Deichaufbaues sowie eine leichte wasserseitige Verschwenkung der Deichachse durchgeführt.
In weiterführenden Verhandlungen, zuletzt am 05.12.2013 wurde zwischen dem Deichverband, der Bezirksregierung und der RAG u. a. vereinbart, dass die Bauausführung zur Deichverbreiterung „ab April 2014“ durchgeführt werden soll.