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Deichverband Mehrum - Bezahlung des Mitgliederbeitrages

Umstellung auf SEPA-Zahlungsverkehr

Durch die Einführung des SEPA-Zahlungsverkehrs sollen europaweit für die Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erkennbar sein.

Aufgrund der EU-SEPA-Verordnung vom 31. März 2012 sind daher vom 1. Februar 2014 an einheitliche Regelungen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu erfüllen.

Die bisher bekannte Kontokennung wird durch IBAN und BIC ersetzt. Diese sind auf den Kontoauszügen, im Online-Banking und auf den neuen Sparkassen Cards zu finden.

Unternehmen, Vereine und auch die öffentliche Verwaltung müssen ihren Zahlungsverkehr dahingehend umstellen.

Privatverbraucher können Überweisungen wahlweise mit den bekannten Kontonummern und Bankleitzahlen oder auch schon mit IBAN und BIC tätigen. Spätestens ab dem 01.02.2016 ist jedoch auch hier die IBAN-Nummer zwingend vorgeschrieben.

Das bisher bekannte Lastschrift-/Einzugsverfahren wird zwingend zum 01.02.2014 auf das neue SEPA-Verfahren umgestellt.

Für den Zahlungspflichtigen (Lastschriftzahler) ändert sich im Vergleich zu heute nichts Grundsätzliches. Nachfolgende Punkte sind allerdings neu:

  • Es muss ein gültiges schriftliches und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat  (frühere Lastschrift-/Einzugsermächtigung) vorliegen. Die bisher erteilten Ermächtigungen werden den neuen SEPA-Mandaten gleichgestellt und müssen nicht ersetzt werden. Mitteilungen durch E-Mail oder telefonisch sind nicht mehr möglich.
  • Eine Belastung kann innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Lag kein gültiges SEPA-Mandat vor, verlängert sich diese Frist auf 13 Monate.
  • Der Zahlungspflichtige ist rechtzeitig vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug  über die Umstellungsmodalitäten zu informieren.
  • Des Weiteren ist vor einem geplanten Einzug der Forderung eine schriftliche Vorabinformation über die Belastung an den Zahlungspflichtigen erforderlich. Diese kann durch Bescheid, Rechnung oder auch gesonderte schriftliche Vorabankündigung erfolgen.

Hier die aufgrund der SEPA-Umstellung veränderten und künftig zu nutzenden Kontendaten :

Zahlungsverkehr über die Niederrheinische Sparkasse RheinLippe:

  • IBAN: DE95 3565 0000 0000 2011 94   BIC: WELADED1WES      (Deichverband Mehrum)

Zahlungsverkehr über die Volksbank Rhein-Lippe:

  • IBAN: DE09 3566 0599 0502 7310 17   BIC: GENODED1RLW     (Deichverband Mehrum)

 

 

  • Gemäß der Beitragsbescheide gilt eine Zahlungsfrist von vier Wochen
  • Erfolgt nach Ablauf der Zahlungsfrist keine Zahlung, so wird unter Angabe eines Zahlungstermins zweimal schriftlich gemahnt. Es wird eine Mahngebühr erhoben.


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