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Bundestagswahl 26.09.2021 - Wählerverzeichnis

Wählen kann grundsätzlich nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen worden ist.

In das Wählerverzeichnis der Stadt Voerde werden von Amts wegen alle Wahlberechtigten eingetragen, die am Stichtag (15. August 2021) in Voerde mit Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnung, gemeldet sind. Nicht eingetragen werden Personen, die in Voerde mit Nebenwohnung gemeldet sind.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 05. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung.

Wahlteilnahme bei Zuzug

Wahlberechtigte, die sich in der Zeit vom 16.08.2021 bis 05.09.2021 in Voerde mit Hauptwohnung anmelden oder ihre bisherige Nebenwohnung in Voerde zur Hauptwohnung erklären, können auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Voerde eingetragen und im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde gestrichen.

Wahlberechtigte, die in der Zeit vom 06.09.2021 bis zum Wahltag mit Hauptwohnung zuziehen oder ihre bisherige Nebenwohnung in Voerde zur Hauptwohnung erklären, bleiben im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde und können dort wählen bzw. von dort die Briefwahlunterlagen anfordern.

Wahlberechtigte, die in der Zeit vom 06.09.2021 bis zum Wahltag innerhalb von Voerde in einen anderen Wahlbezirk umziehen, bleiben im Wählerverzeichnis des Stimmbezirks ihrer bisherigen Wohnung eingetragen.

Aus dem Wählerverzeichnis der Stadt Voerde werden nur Wahlberechtigte gestrichen, die in der Zeit vom (16.08.2021 bis 05.09.2021) aus Voerde fortziehen und in der neuen Gemeinde auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.



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