Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Die Gemeindeordnung gibt den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden.
Bei den Kommunalwahlen werden mit dem Stadtrat und dem Bürgermeister die Vertreter der Bürger (representative Demokratie) auf kommunaler Ebene gewählt. Durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gibt es zusätzlich die Möglichkeit, anstelle des Stadrates Entscheidungen (unmittelbare oder direkte Demokratie) zu treffen.
Ablauf und Verfahren sind in § 26 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Satzung der Stadt Voerde (Niederrhein) über die Durchführung von Bürgerentscheiden geregelt.
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