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Betuwe-Messstation

Messung der Schienenverkehrsgeräusche an der Betuwe-Strecke

Die Stadt Voerde hat zusammen mit den Städten Oberhausen und Dinslaken eine Messstelle eingerichtet, um die Schienenverkehrsgeräusche an der Bahnstrecke Oberhausen – Emmerich zu erfassen. Die Messung erfolgt für die Dauer eines Jahres und soll die Lärmentwicklung entlang der Bahnlinie aufzeigen. Mehr Informationen über die zum Ausbau vorgesehene Linie, die auch unter dem Namen „Betuwe“ bekannt ist, erfahren Sie unter www.voerde.de/de/dienstleistungen/betuwe/.

Foto von einer fahrenden DB-Straßenbahn
Notwendiger Nahverkehr auf der Strecke

Ermittelt werden sogenannte äquivalente Dauerschallpegel (Mittelungspegel), die die gemessenen Einzelereignispegel über einen bestimmten Zeitraum aufsummieren. Diese Mittelungspegel sind vor allem bei Bahnstrecken mit wechselnden Zeiten vollständiger Ruhe und hoher Lärmspitzen bei der Durchfahrt von Zügen sinnvoll. Die vor Ort erfassten Mittelungspegel für den ausgewählten Streckenabschnitt entsprechen dem tatsächlichen Geräuschaufkommen in 25 m Entfernung  zur Mitte des Gleisbettes bei freier Schallausbreitung und werden als Tagwert (6 Uhr bis 22 Uhr) und als Nachtwert (22 Uhr bis 6 Uhr) differenziert angegeben.

Bei der Beurteilung der individuellen Geräuschsituation, z.B. an einem Wohnhaus im Bereich der Gleise, spielen jedoch eine Reihe von weiteren Faktoren eine Rolle, die sich für jeden Standort anders darstellen. Das sind neben dem jeweiligen Abstand zur Bahnlinie z.B. vorhandene, den Lärm reduzierende Hindernisse zwischen der Bahn und dem betroffenen Ort, wie z.B. Gebäude oder Wälle, der Zustand der Bahnstrecke und auch die Geschwindigkeiten der Züge, die im Stadtgebiet unterschiedlich sind. Aus den Mittelungspegeln lassen sich unter Berücksichtigung dieser Faktoren sogenannten Beurteilungspegel für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht bestimmen. Der Mittelungspegel stimmt daher nur selten mit dem tatsächlichen „Lärmwert“ (Beurteilungspegel) an einem konkreten Gebäude überein.

Die Grundlage für die eigentliche Beurteilung der Schienengeräusche ist die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung). Diese gilt als Berechnungsgrundlage u.a. für eine wesentliche Änderung von Schienenwegen, wie die geplante Erweiterung der Bahnlinie um ein zusätzliches Gleis.

Die Verordnung definiert Immissionsgrenzwerte, die durch die Beurteilungspegel zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Verkehrsgeräusche nicht überschritten werden dürfen. Neben der Berücksichtigung von Tag- und Nachtzeiten spielt bei der Beurteilung der Beeinträchtigung die Schutzbedürftigkeit der betroffenen Gebiete eine wichtige Rolle. Die Zuordnung von Gebietstypen ergibt sich durch das Planungsrecht (durch Bebauungspläne) bzw. die tatsächliche Nutzung und Lage der betroffenen Flächen.

GebietstypImmissionsgrenzwert
Tag
Immissionsgrenzwert
Nacht
1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen57 Dezibel (A)47 Dezibel (A)
2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten59 Dezibel (A)49 Dezibel (A)
3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten64 Dezibel (A)54 Dezibel (A)
4. in Gewerbegebieten69 Dezibel (A) 59 Dezibel (A)

Die in Voerde ermittelten Mittelungspegel bilden daher eine Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Beurteilungspegel. Anhand dieser täglich ermittelten Werte ist aber auch die Entwicklung der Schienenverkehrsgeräusche in dem Jahr der Messung abzulesen.

 

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