Betuwe-Linie - Planfeststellungsverfahren
Die Ausbaustrecke 46/2 wird in 3 Planungs- und weiter in insgesamt 12 Planfeststellungsabschnitte unterteilt (siehe Streckenkarte). Das Gebiet der Stadt Voerde ist von den Abschnitten 1.4 und 2.1 betroffen.
Quelle: Projektbroschüre Ausbaustrecke Emmerich-Oberhausen Bindeglied für Europa (Herausgeber: DB ProjektBau GmbH)
Planverfahren
Für die Durchführung der Planung ist ein gesetzlich geregeltes Planfeststellungsverfahren erforderlich. Mit diesem Verwaltungsverfahren werden alle rechtlich relevanten Aspekte des Vorhabens überprüft und neu geregelt. Für jeden Abschnitt wird ein separater Planfeststellungsantrag gestellt. Als Vorhabenträgerin erstellt die DB AG die dafür erforderlichen Unterlagen. Die Anträge werden beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Genehmigungsbehörde eingereicht. Vor der Genehmigung erfolgt ein Anhörungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Anhörungsbehörde). Der Ablauf des eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist gesetzlich genau geregelt.
Sachstand zum Planfeststellungsabschnitt 2.1 Friedrichsfeld
Die Planunterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 2.1 haben in der Zeit vom 22. Oktober bis zum 21. November 2013 im Rathaus der Stadt offen gelegen. Bis zum Ende der Einwendungsfrist am 05. Dezember haben 374 Bürger von ihrem Beteiligungsrecht Gebrauch gemacht und Einwendungen gegen die Planung vorgebracht. Wie bereits im Verfahren zum Planfeststellungsabschnitt 1.4 Voerde wurden folgende Schwerpunkte in den Einwendungen behandelt:
- der unzureichende Lärmschutz wegen der Anwendung des Schienenbonus, der ohnehin demnächst abgeschafft werden soll und des „Besonders überwachten Gleises"
- Mängel beim Erschütterungsschutz und das unverständliche Gutachten dazu
- die fehlenden Sicherheitsvorkehrungen an der Strecke
- die geplante Gestaltung des Bahnhofs, Lärmschutzwände, die nicht nur hässlich sind sondern auch Angsträume schaffen sowie die Planungen der Bahn zur Umsetzung des barrierefreien Zugangs
- die unschönen Lärmschutzwände, die die Landschaft verunstalten, für die es bessere Alternativen gibt und die teilweise durch Lärmschutzwälle ersetzt werden könnten.
Die Stadt hat eine umfangreiche Stellungnahme (s.u. "Weitere Downloads") abgegeben, über die der Planungs- und Umweltausschuss am 03.12.2013 beschlossen hatte. Am 05.11.2013 fand eine Informationsveranstaltung der Stadt und der Bürgerinitiative „Betuwe - so nicht" statt, in der die wesentlichen Problempunkte zum Planfeststellungsabschnitt vorgestellt wurden.
Die seitens der Verwaltung vorgestellte Präsentation zu den Eckpunkten der Stellungnahme der Stadt Voerde beziehungsweise der derzeitigen Sachlage und Probleme der Ausbaustrecke steht Ihnen unter nachfolgendem Link zur Verfügung.
„Eckpunkte der Planung der Deutschen Bahn für den Planfeststellungsabschnitt 2.1“