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Angaben der Mitglieder des Rates und der Ausschüsse nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz

Mit Inkrafttreten des Korruptionsbekämpfungsgesetzes im März 2005 fordert der Gesetzgeber in § 17 von den Mitgliedern des Rates und der Ausschüsse (Mandatsträger) bestimmte Auskünfte, die in angemessener Weise zu veröffentlichen sind.

Die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse müssen gegenüber dem Bürgermeister schriftlich Auskunft über folgende persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse geben:

  1. Name, Vorname
  2. Anschrift, Familienstand, ggf. Name des Ehegatten und der Kinder
  3. gegenwärtig ausgeübte Berufe, insbesondere
    a) bei unselbständiger Tätigkeit:
    Angabe des Arbeitgebers mit Branche bzw. Dienstherr,
    Angabe der dienstlichen Stellung bzw. Funktion
    b) bei selbständigen Gewerbetreibenden:
    Art des Gewerbes und Angabe der Firma
    c) bei freien Berufen und sonstigen selbständigen Berufen:
    Angabe des Berufs und Berufszweiges sowie der Firma

    Bei mehreren gleichzeitig ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit kenntlich zu machen.

  4. Beraterverträge, insbesondere über die entgeltliche Beratung, Vertretung fremder Interessen oder der Erstattung von Gutachten, soweit diese Tätigkeiten außerhalb des von ihnen angezeigten Berufes erfolgen.
  5. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes.
  6. Mitgliedschaft in Organen von rechtlich verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Absatz 1 und Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen.
  7. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen.
  8. Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
  9. Grundvermögen innerhalb des Stadtgebietes sowie die Beteiligung an Unternehmen mit Sitz oder einer Tätigkeit in der Stadt.

Der Rat der Stadt hat sich für eine Veröffentlichung im Internet ausgesprochen.

Die Angaben zu Ziffer 2. und 9. sind jedoch vertraulich zu behandeln und dürfen nicht veröffentlicht werden.
Auf Wunsch eines Mitgliedes können zusätzlich Angaben zur Höhe von Aufwandsentschädigungen oder von Sitzungsgeldern, die in Aufsichts- und Verwaltungsräten und sonstigen Organen wirtschaftlicher Unternehmen bezogen werden, mit veröffentlicht werden.

Ortsrecht der Stadt Voerde (Satzungen, Verordnungen, Beschlüsse)

Gliederung Titel Vom Stand
102480 Ehrenordnung
(Dateigröße: 27,00 kB)
25.11.2015

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