Wohnberechtigungsscheine
Informationen zum Antrag auf Wohnberechtigungsschein (WBS)
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein (WBS) wird auf Antrag von der Stadt oder Gemeindeverwaltung erteilt, in der der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Er berechtigt zum Bezug einer preisgebundenen Wohnung. Der Anspruch auf einen WBS ist geknüpft an Einkommensgrenzen und bestimmte Sozialkriterien, wie alleinerziehend, kinderreiche Familien, alte Menschen, Behinderung. Der Schein wird jeweils für ein Jahr ausgestellt. Es besteht aber kein Anspruch auf eine entsprechende preisgebundene Wohnung. Die Auswahl des Mieters aus dem Kreis der wohnberechtigten Personen ist grundsätzlich dem Vermieter überlassen. Ausgenommen sind öffentlich geförderte Wohnungen, für die ein Besetzungsrecht seitens der Stadt Voerde besteht.
Preisgebundene Wohnungen sind die so genannten Sozialwohnungen. Dabei handelt es sich um Wohnungen, deren Bau mit allgemeinen Steuermitteln gefördert wurden. Die Berechnung zur Prüfung des Anspruchs auf einen WBS ist je nach Familiengröße und Einkommen individuell. Auch bezieht sich die Berechtigung nur auf "angemessenen Wohnraum". Der WBS enthält daher auch Angaben zur Wohnungsgröße und/-oder zur Anzahl der Zimmer.
Maßgebliche Einkommensgrenze und angemessene Wohnungsgröße ab 01.01.2022 zum Bezug von geförderten Wohnungen
Personenzahl | Gesetzliche Einkommensgrenze (netto jährlich in Euro) | Angemessene Wohnungsgröße in Quadratmetern und Räumen |
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1 | 20.420 | 50 qm |
2 | 24.600 | 65 qm oder 2 Wohnräume |
3 | 31.000 | 80 qm oder 3 Wohnräume |
4 | 37.400 | 95 qm oder 4 Wohnräume |
5 | 43.800 | 110 qm oder 5 Wohnräume |
Für zum Haushalt gehörende Kinder im Sinne des § 32 Absätze 1 bis 5 Einkommensteuergesetz erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 740 Euro.
Für einen Zwei-Personen-Haushalt und Ehepaaren sowie eingetragenen Lebenspartnerschaften erhöht sich Einkommensgrenze um 4.000 Euro.
Für jede weitere Person zum Familienhaushalt rechnende angehörige Person erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 5.660 Euro.
Die angemessene Wohnungsgröße erhöht sich um 15 Quadratmeter Wohnfläche oder einen Wohnraum für jede weitere Haushaltsangehörige Person.
Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist i. d. R. kostenpflichtig. Kostenlos ist er für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung.
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