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Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass wird nur dann ausgestellt, wenn die Ausstellung eines endgültigen Passes aus Zeitgründen bis zum Reiseantritt nicht möglich ist. Die Buchungsunterlagen sind dann bei der Beantragung des vorläufigen Passes vorzulegen.

Der vorläufige Pass wird Ihnen sofort ausgestellt, ist höchstens 1 Jahr gültig und kostet 26,00 Euro. Allerdings enthält der vorläufige Reisepass keine biometrischen Daten und wird daher auch nicht von allen Staaten anerkannt. Auskünfte zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de oder bei den jeweiligen ausländischen Konsulaten sowie im hiesigen Bürgerbüro. Für den Fall, dass der vorläufige Reisepass für die Einreise nicht ausreicht, haben Sie die Möglichkeit, einen Expresspass (Ausstellung im Expressverfahren) zu beantragen, der binnen 3 Werktagen zur Verfügung stehen kann. Die Gebühr für den Expresspass beträgt bis zum 24. Lebensjahr 69,50 Euro. Ab dem 24. Lebensjahr 102,00 Euro.

Sie benötigen:

  • Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, oder
  • Ihren Personalausweis oder
  • Ihren Kinderreisepass
  • biometrisches Lichtbild auf dem Sie ohne Kopfbedeckung abgelichtet sind. Gerne zeigen wir Ihnen die Fotomustertafel in den Bürgerbüros. Einen Auszug aus der Fotomustertafel finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesdruckerei (siehe rechts stehenden Link).

    Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sie sind gestohlen worden, dann bringen Sie bitte ein anderes Lichtbilddokument und zusätzlich Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburtsurkunde mit. Ferner bitten wir Sie, den Verlust unverzüglich im Bürgerbüro anzuzeigen.

Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung erforderlich, da der vorläufige Reisepass eigenhändig unterschrieben werden muss. Falls eine Person unter 18 Jahren einen vorläufigen Reisepass benötigt, sind die Unterschriften der Sorgeberechtigten (Vater und Mutter) notwendig, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Bei Verhinderung eines Elternteils besteht die Möglichkeit, dass nur ein Elternteil den Antrag stellt. Dieser muss aber dann von dem anderen Elternteil eine unterschriebene Vollmacht sowie deren Personalausweis oder Reisepass zur Antragstellung mitbringen.

Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, so genügt dessen Unterschrift. Es ist jedoch ein entsprechender Nachweis bei Antragstellung vorzulegen. Nachweise hierüber können sein: eine Negativbescheinigung des Fachdienstes Jugend, ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder Beschluss über das Sorgerecht, eine gerichtliche Verfügung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Im Falle einer Betreuung ist der Antrag durch die Betreuerin/den Betreuer zu stellen. Die Bestallungsurkunde (stellt das Amtsgericht aus) ist bei Antragstellung vorzulegen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
Reisepass

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Zuständig

Stadt Voerde (Niederrhein)
Bürgerbüro
Rathausplatz 20
46562 Voerde

E-Mail: buergerbuero@voerde.de
Telefon: 0 28 55 / 80 - 269
Telefax: 0 28 55 / 96 90 - 133

Ansprechpartner


Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder
  • ggf. Kinderreisepass
  • biometrisches Licht
  • alter Reisepass

Verwaltungsgebühr:

  • 26,00 Euro
    69,50 bzw. 92,00 Euro

Notwendige Formulare


Hinweise zum Ausfüllen der Formulare

Das Formular muss zuerst lokal (ohne Eingaben) auf Ihren PC heruntergeladen werden. Danach die PDF-Datei öffnen und die Daten eingeben. Abschließend die „Speichern" Schaltfläche im Formular verwenden.

Nähere Informationen zum zwischenspeichern, archivieren und zu den HTML-Formularen (Ausfüllassistenten) finden Sie auf der Seite Formulare.


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