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Veranstaltungen (z.B. Märkte und Feste)

Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung

Sehr geehrte Veranstalter,

Sie beabsichtigen in der Stadt Voerde eine öffentliche Veranstaltung durchzuführen.

Da es in NRW bisher keine einheitliche Anzeigepflicht für öffentliche Veranstaltungen gibt, jedoch in zahlreichen spezialrechtlichen Vorschriften gleichwohl verschiedene Anzeigepflichten und Erlaubnisvorbehalte formuliert sind, die - je nach Art und Größe der Veranstaltung - durch Veranstalter zu beachten sind und um Ihnen zusätzliche Behördenwege zu ersparen, wurde das nachfolgende „Anzeige-/Antragspaket“ zusammengestellt.Sofern öffentliche Straßen und/oder Plätze gesperrt werden sollen, muss zusätzlich eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachgewiesen werden (Vorlage der Versicherungspolice oder des ausgefüllten und unterschriebenen Formblattes "Bestätigung der Versicherungsgesellschaft").

Nur wenn alle notwendigen Rahmeninformationen bekannt sind, können wir Sie über Ihre Pflichten als Veranstalter informieren und Ihnen rechtzeitig die ggf. erforderlichen Erlaubnisse/Genehmigungen erteilen.

Bitte nehmen Sie die erforderlichen Kennzeichnungen/Eintragungen (möglichst am Computer) vor.
Das vollständig ausgefüllte „Anzeige-/Antragspaket“ (und ggf. des Formblattes "Bestätigung der Versicherungsgesellschaft") sollten Sie dann per E-Mail an ordnungsamt@voerde.de senden.
Sie können es aber auch an jeder Stelle unserer Verwaltung abgeben. Es wird von dort automatisch an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Diese nehmen mit Ihnen Kontakt auf.

Bitte geben Sie das „Anzeige-/Antragspaket“ spätestens 8 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn der Behörde zur Kenntnis, da zu der Veranstaltung in der Regel u.a. Straßenverkehrsbehörde, Fachdienst Bauordnung, Polizei, Feuerwehr gehört werden müssen.

Was ist geplant?

  • Ein Sicherheitsdienst, Sanitätsdienst soll eingesetzt werden.
  • Es sollen Getränke und Speisen zum Verzehr an Ort und  Stelle verabreicht werden.
  • Es sollen Waren verkauft und/oder Verträge abgeschlossen werden.
  • Es soll   
    - Pyrotechnik (Feuerwerk) zum Einsatz kommen,
    - mit offenem Feuer umgegangen werden,
    - Flüssiggas zum Einsatz kommen.
  • Es sollen Zelte, Pavillons, Überdachungen, Bühnen oder Schausteller-Fahrgeschäfte (Karussells) errichtet/betrieben werden.
  • Es soll eine Beschallung (Instrumente, Ansagen, Betrieb einer Verstärkeranlage) erfolgen.
  • Es sollen öffentliche Straßen, Plätze oder Grünanlagen genutzt werden (Versicherungsnachweis erforderlich!).
  • Auf die Veranstaltung soll durch Plakatierung, Werbeaufsteller oder Werbebanner hingewiesen werden. 

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Ansprechpartner

Notwendige Formulare


Hinweise zum Ausfüllen der Formulare

Das Formular muss zuerst lokal (ohne Eingaben) auf Ihren PC heruntergeladen werden. Danach die PDF-Datei öffnen und die Daten eingeben. Abschließend die „Speichern" Schaltfläche im Formular verwenden.

Nähere Informationen zum zwischenspeichern, archivieren und zu den HTML-Formularen (Ausfüllassistenten) finden Sie auf der Seite Formulare.


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