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Untersuchungsberechtigungsscheine (Jugendarbeitsschutzuntersuchung)

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, können im Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten. Mit diesem Berechtigungsschein geht der Jugendliche zu einem Arzt der eigenen Wahl, oder falls vorgeschrieben, zu dem jeweiligen Betriebs- oder Werksarzt. Die Gebühren für diese Untersuchung werden dann nicht mit der Krankenkasse abgerechnet, sondern diese rechnet der Arzt mit dem Kreis Wesel ab.

Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Pass.
Sofern die Online-Funktion des Personalausweises aktiviert ist, ist der Untersuchungsberechtigungsschein über den Online-Dienst UBS zu beantragen.

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann auch von einem sorgeberechtigten Elternteil beantragt werden.

Der Untersuchungsberechtigungsschein ist gebührenfrei.

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Zuständig

Stadt Voerde (Niederrhein)
Bürgerbüro
Rathausplatz 20
46562 Voerde

E-Mail: buergerbuero@voerde.de
Telefon: 0 28 55 / 80 - 269
Telefax: 0 28 55 / 96 90 - 133

Ansprechpartner


Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder
  • Reisepass

Verwaltungsgebühr:

  • gebührenfrei

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