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Untere Denkmalbehörde

Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Voerde (Niederrhein) berät Denkmaleigentümer und interessierte Bürger bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit Denkmalschutz, Denkmalpflege und Denkmalrecht für die Stadt Voerde stehen.

Denkmäler sind zum Beispiel: Wasserschlösser, Kirchen,  Gründerzeithäuser, Stadtvillen, Garten- und Parkanlagen, Friedhofsanlagen, historische Wasserpumpen.

Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Voerde ist zum Beispiel zuständig für:

  • den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes für Bau- und Bodendenkmäler
  • die Eintragung der Denkmäler in die Denkmalliste
  • alle denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren gemäß Denkmalschutzgesetz  
  • den Umgebungsschutz der Baudenkmäler
  • ordnungsbehördliche Maßnahmen
  • Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen gemäß Einkommensteuergesetz  
  • Tag des offenen Denkmals | European Heritage Days

Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG NW -).

 

Antrag (rechts unter "Notwendige Formulare") muss immer in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden!

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Ansprechpartner

Notwendige Formulare


Weitere Informationen


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Hinweise zum Ausfüllen der Formulare

Das Formular muss zuerst lokal (ohne Eingaben) auf Ihren PC heruntergeladen werden. Danach die PDF-Datei öffnen und die Daten eingeben. Abschließend die „Speichern" Schaltfläche im Formular verwenden.

Nähere Informationen zum zwischenspeichern, archivieren und zu den HTML-Formularen (Ausfüllassistenten) finden Sie auf der Seite Formulare.


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