Untere Denkmalbehörde
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Voerde (Niederrhein) berät Denkmaleigentümer und interessierte Bürger bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit Denkmalschutz, Denkmalpflege und Denkmalrecht für die Stadt Voerde stehen.
Denkmäler sind zum Beispiel: Wasserschlösser, Kirchen, Gründerzeithäuser, Stadtvillen, Garten- und Parkanlagen, Friedhofsanlagen, historische Wasserpumpen.
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Voerde ist zum Beispiel zuständig für:
- den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes für Bau- und Bodendenkmäler
- die Eintragung der Denkmäler in die Denkmalliste
- alle denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren gemäß Denkmalschutzgesetz
- den Umgebungsschutz der Baudenkmäler
- ordnungsbehördliche Maßnahmen
- Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen gemäß Einkommensteuergesetz
- Tag des offenen Denkmals | European Heritage Days
Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG NW -).
Antrag (rechts unter "Notwendige Formulare") muss immer in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden!