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Unterbringung nach PsychKG NRW

Wenn ein psychisch Kranker oder eine an einer Sucht erkrankte Person eine Gefahr für sich selbst oder wichtige Rechtsgüter Dritter darstellt, kann die Ordnungsbehörde bei Gefahr im Verzuge die sofortige Unterbringung der Person vornehmen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auch nach regulärem Dienstschluss hat der Fachbereich Bürgerservice, Allgemeine Ordnung einen Bereitschaftdienst eingerichtet, der rund um die Uhr erreichbar ist.

Der Bereitschaftsdienst kann über die Notrufnummern 110 oder 112 eingeschaltet werden.

Rechtsgrundlage

Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW)

Beratungsangebot des Kreises Wesel

Für die sozialarbeiterische Beratung und Betreuung für psychisch kranke Menschen ist der Kreis Wesel mit folgenden Angeboten zuständig:

  • Telefonische und persönliche Beratung - nach Terminabsprache im Büro oder zu Hause
  • Unterstützung in Krisensituationen
  • Einleitung und Koordinierung von ambulanten und stationären Behandlungen und sonstigen Hilfen
  • Beratung und Unterstützung des sozialen Umfeldes ( Familienangehörige, Partner, Arbeitgeber, Vermieter, etc.)
  • Kooperation mit anderen Behörden und Institutionen der psychiatrischen Versorgung
  • Soziotherapeutische Beratung und Gruppenangebote

Telefon: 0 20 64 / 6 00 - 4 29

Telefon: 02 81 / 2 07 - 29 26

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Ansprechpartner


Weitere Informationen


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