Ummeldung bei Umzug innerhalb Voerdes
Wenn Sie innerhalb von Voerde umziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der Meldebehörde umzumelden. Bei der Ummeldung muss die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug vorgelegt werden. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus.
Bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Voerde wird die Ummeldung direkt erfasst und Sie brauchen kein Formular ausfüllen. Bei einer umzumeldenden Familie reicht es aus, wenn eine der meldepflichtigen Personen die Anmeldung übernimmt. Sind Sie persönlich verhindert, können Sie sich bei der Vorlage des Meldescheins auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie das vollständig ausgefüllte Formular "Anmeldung", die Bestätigung des Wohnungsgebers, eine Personenstandsurkunde und Ihr Ausweisdokument.
Hinweis bei Umzug innerhalb Voerdes mit minderjährigen Kindern:
Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für eine Änderung des Lebensmittelpunktes des Kindes eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile.
Folgende Unterlagen müssen Sie zur Ummeldung mitbringen:
- Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Bemerkung:
Bei ausländischen Urkunden wird eine Übersetzung oder eine Internationale Urkunde benötigt.