Sponsoring
In Anknüpfung an die „Dienstanweisung über das Verhalten bei Annahmen von Geschenken“ vom 31.10.2005 sowie der Verfügung Nummer 32 vom 02.12.2008 hinsichtlich des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz) sind für die Stadt verbindliche Rahmenbedingungen festgelegt, die geeignet sind, jeglichen Anschein der Befangenheit bei den Bediensteten zu verhindern und gleichzeitig dazu dienen, das finanzielle Potenzial von Sponsoringleistungen für die Stadt weitgehend nutzbar zu machen.
Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) hat am 05.07.2016 die "Allgemeine Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen im Bereich der Stadt Voerde (Niederrhein) (Sponsoringrichtlinie)" beschlossen. Die Richtlinie ist mit Wirkung zum 01.08.2016 in Kraft getreten.
Die Sponsoringrichtlinie zeigt auf, welche Sponsoringleistungen erlaubt und damit möglich sind und dass über Sponsoringleistungen und –gegenleistungen zukünftig zeitlich befristete Verträge mit genauer Definition der gegenseitigen Leistungen zu vereinbaren sind. Darüber hinaus wird auf die steuerlichen Risiken von Sponsoringleistungen hingewiesen, wobei vertraglich festgelegt werden soll, dass die Steuerlast vom Sponsor getragen wird.
Die Sponsoren sowie die Sponsorenleistungen sollen aufgelistet dem Stadtrat und der Öffentlichkeit jährlich im Rahmen eines Berichtes bekanntgegeben werden.
Dienstanweisungen der Stadt Voerde
Gliederung | Titel | Vom | Stand |
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113041 | Sponsoringrichtlinie (Dateigröße: 169,00 kB) |
05.07.2016 |