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Schwerbehindertenausweise

Im Bürgerbüro erhalten Sie Anträge auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises oder einen Änderungsantrag. Das von Ihnen ausgefüllte Antragsformular leitet das Bürgerbüro zur Bearbeitung an den Kreis Wesel weiter.

Im Bürgerbüro können Sie auch die Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises verlängern lassen.

Schwerbehindertenausweise
Fast jeder 9. Mensch in Nordrhein-Westfalen lebt mit einer Behinderung. Nach dem Grundgesetz darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Menschen mit einer Behinderung sollen selbständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Wo dies nicht möglich ist, können behinderte Menschen staatliche Leistungen und Hilfen erhalten, um die Folgen einer Behinderung zu mildern.

Wer Rechte als behinderter Mensch beanspruchen möchte, muss seine Behinderteneigenschaft nachweisen.

Für welche Personen ist die Kreisverwaltung zuständig?

Die Kreisverwaltung bearbeitet die Anträge der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Wesel und von Personen, die keinen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, aber bei einem Arbeitgeber mit Sitz im Kreisgebiet beschäftigt sind.

Antragsverfahren

Wo erhalte ich die Antragsformulare?

Das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht wird auf Antrag durchgeführt. Den Antrag können Sie formlos, auf amtlichem Vordruck oder online stellen. Wenn Sie den Antrag formlos stellen, erhalten Sie mit der Eingangsbestätigung das notwendige Formular.

Formulare für Erst- und Änderungsanträge liegen für Sie bereit:

  • im Kreishaus Wesel und Dienstleistungszentrum Moers (dlz Moers)
  • im Bürgerbüro
  • bei den Behindertenverbänden

Das Antragsformular können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.

Wo reichen Sie Ihren Antrag ein?
Den Antrag senden Sie bitte mit der Post zu.

Postanschrift (Bitte verwenden Sie für alle Schreiben diese Postanschrift.)

Kreis Wesel
- Fachdienst 56 -Schwerbehindertenangelegenheiten -
Postfach 10 06 53
46466 Wesel


Einschreiben und Paketpost senden Sie bitte an die Hausanschrift des Kreises Wesel:

Kreis Wesel
- Fachdienst 56 -Schwerbehindertenangelegenheiten -
Reeser Landstraße 31
46483 Wesel

Außerdem ist es möglich, den Schwerbehinderten-Antrag per Internet zu beantragen. Menschen mit Behinderungen können ab sofort einen Schwerbehinderten-Antrag auch per Internet stellen. Sie ermöglicht den „Elektronischen Schwerbehinden-Antrag" (ELSA). In dem Portal erhalten Betroffene Informationen zu gesetzlichen Regelungen, zum Schwerbehinderten-Ausweis und zu möglichen Hilfen für behinderte Menschen. Pro Jahr stellen 360.000 Menschen einen Antrag auf einen Schwerbehinderten-Ausweis. Viele Betroffene können sich durch ELSA demnächst den Weg ins Amt sparen und alle Formalitäten zu Hause am eigenen Computer erledigen. Die Internet-Seiten sind barrierefrei: Inhalt, Benutzeroberfläche und Bedienung wurden so gestaltet, dass alle Menschen sie wahrnehmen und bedienen können. Sie sind mit modernster Technik verschlüsselt, und enthalten viele Erklärungen. Der ausgefüllte Antrag landet online beim zuständigen Versorgungsamt - und wird dort besonders schnell bearbeitet.

Voraussetzungen für die Nutzung von ELSA ist ein Internet-Zugang, ein Web-Browser und ein Drucker für den Ausdruck einer Einverständniserklärung. Die Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt, Integrität und Vertraulichkeit der Daten sind gewährleistet.

Die elektronischen Antragsdaten werden nach Eingabe und Prüfung per E-Mail an die zuständige Stelle übermittelt. Die Antragsteller erhalten automatisch eine E-Mail-Bestätigung über den Eingang des elektronischen Antrags. Damit Antrag und Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht rechtswirksam werden, ist es zurzeit noch erforderlich, dass die Antragsteller eine Einverständniserklärung per Post an die zuständige Stelle senden. Sobald sich die „Digitale Signatur" in der Bevölkerung durchgesetzt hat, soll sie auch in ELSA angewendet werden.

Die barrierefreie Gestaltung der Anwendung hatte im Hinblick auf die Klienten und die Nutzer der Online-Antragstellung einen besonders hohen Stellenwert. Gerade für Menschen mit Behinderungen ist das Internet ein ideales Medium, um Dienstleistungen der Verwaltung zu Hause am PC abrufen zu können.

Die elektronisch verfügbaren Antragsdaten fließen direkt in das Fachverfahren ein und werden in die Datenbank der zuständigen Stelle übernommen. Damit werden einerseits Zeit und Kosten für die Datenerfassung reduziert und andererseits Prozesse automatisiert. Das führt letztlich zu kürzeren Bearbeitungszeiten.

Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises verlängern
Die Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie direkt bei Ihrer Stadt- bzw. der Gemeindeverwaltung verlängern lassen. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, wird Ihr Antrag an die Kreisverwaltung weitergeleitet.

Ab September 2014 gibt es auch im Kreis Wesel den Schwerbehindertenausweis im neuen, handlichen Scheckkartenformat. Er ist damit, wie der Führerschein und der Personalausweis, moderner und benutzerfreundlicher.
Neben dem handlicheren Format bietet der Ausweis zusätzliche Funktionen. So wird in Blindenschrift die Buchstabenfolge "sch-b-a" zu lesen sein.
Alle vor dem 1. September 2014 ausgestellten Ausweise können bis zum Ablauf ihrer eingetragenen Gültigkeit weiter verwendet werden. Es besteht keine Umtauschpflicht. Auf Wunsch werden jedoch alte, noch gültige Ausweise in neue Ausweise umgetauscht. Bei einem Umtausch ist allerdings mit Wartezeiten zu rechnen, da neu auszustellende Ausweise bei laufenden Verfahren Vorrang haben.
Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises bleibt gebührenfrei. Für den neuen Ausweis wird ein Farbfoto in Passbildgröße benötigt. Die neuen Ausweise werden zentral gedruckt und werden im Normalfall innerhalb von sechs Werktagen versendet.

Weitere Informationen
Alles Wissenswerte zum Thema Behinderung und Schwerbehindertenausweis finden Sie im Internet unter www.versorgungsverwaltung.nrw.de.
Dort finden Sie auch Informationen über die neuen Zuständigkeiten.

Auskünfte über die neuen Zuständigkeiten erhalten Sie unter der Hotline-Nummer 0800 / 700 9 500. Der Anruf ist kostenlos.

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Zuständig

Stadt Voerde (Niederrhein)
Bürgerbüro
Rathausplatz 20
46562 Voerde

E-Mail: buergerbuero@voerde.de
Telefon: 0 28 55 / 80 - 269
Telefax: 0 28 55 / 96 90 - 133

Ansprechpartner


Verwaltungsgebühr:

  • gebührenfrei

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