Rundfunkgebührenbefreiung
Im Jahr 2013 wurde die GEZ in den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice umbenannt. Die Beitragsgebühren fallen nun pro Haushalt an.
Sie können auch weiterhin einen Befreiungsantrag im Bürgerbüro stellen.
Bringen Sie bitte die zu Befreiung notwendigen Originalunterlagen (z.B. Schwerbehindertenausweis usw.) und Ihre Beitragsnummer (Teilnehmernummer) mit.
Der Antrag wird dann vom Bürgerbüro an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice übersandt.