Reisepass (ePass)
Reisepass (ePass)
Beim ePass der 2. Generation (seit 1. November 2007) werden neben dem Passbild zwei Fingerabdrücke im Chip des ePasses gespeichert.
Antragstellung:
Persönliches Erscheinen des Passbewerbers ist bei Antragstellung unbedingt erforderlich, da der Reisepassantrag eigenhändig unterschrieben werden muss. Falls eine Person unter 18 Jahren einen Reisepass benötigt, sind die Unterschriften der Sorgeberechtigten (Vater und Mutter) notwendig, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Bei Verhinderung eines Elternteils besteht die Möglichkeit, dass nur ein Elternteil den Antrag stellt. Dieser muss aber dann von dem anderen Elternteil eine unterschriebene Vollmacht sowie deren Personalausweis oder Reisepass zur Antragstellung mitbringen.
Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, so genügt dessen Unterschrift. Es ist jedoch ein entsprechender Nachweis bei Antragstellung vorzulegen. Nachweise hierüber können sein: eine Negativbescheinigung des Fachdienstes Jugend, ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder Beschluss über das Sorgerecht, eine gerichtliche Verfügung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Im Falle einer Betreuung ist der Antrag durch die Betreuerin / den Betreuer zu stellen. Die Bestallungsurkunde (stellt das Amtsgericht aus) ist bei Antragstellung vorzulegen.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern:
Aufgrund europäischer Vorgaben gibt es im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Mit Ablauf des 25. Juni 2012 werden Kindereinträge (bis zum 16. Lebensjahr) im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Ab diesem Tag müssen Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden. Für Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig. Die Streichung des Kindereintrages ist nicht erforderlich.
Die von der Änderung betroffenen Eltern sollten daher bei Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für ihre Kinder bei der zuständigen Passbehörde beantragen. Zur Auswahl stehen – je nach Reiseziel - Reisepässe oder Personalausweise.
Das Bürgerbüro steht Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Sonstige Unterlagen:
- Ihren bisherigen Reisepass oder Kinderreisepass, auch wenn er ungültig ist, oder
- Ihren Personalausweis bzw. Kinderausweis
- ein aktuelles Lichtbild, das den Anforderungen der Fotomustertafel entspricht (siehe rechts nebenstehenden Link – Bundesdruckerei)
Sofern Sie Ihren Reisepass verloren haben oder dieser Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte ein anderes Lichtbilddokument und zusätzlich Ihre Geburtsurkunde / Ihr Familienstammbuch mit. Ferner bitten wir Sie, den Verlust unverzüglich im Bürgerbüro anzuzeigen.
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Reisepasses beträgt zur Zeit 4 bis 6 Wochen. Kann Ihnen der beantragte Reisepass nicht rechtzeitig vor Reiseantritt ausgehändigt werden, können Sie einen Reisepass im Expressverfahren (Fertigstellung innerhalb von 72 Stunden) beantragen. Sollte der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig ausgehändigt werden können, müssten Sie sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen sofort ausgestellt.
Gebühren:
Reisepass ab 24 Jahre 70,00 Euro
Reisepass unter 24 Jahre 37,50 Euro
Expresspass ab 24 Jahre 102,00 Euro
Expresspass unter 24 Jahre 69,50 Euro
Vorläufiger Reisepass 26,00 Euro
Reisepass mit 48 Seiten ab 24 Jahren: 92,00 Euro
Reisepass mit 48 Seiten unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Expresspass mit 48 Seiten ab 24 Jahren: 124,00 Euro
Expresspass mit 48 Seiten unter 24 Jahren: 91,50 Euro
Gültigkeitsdauer:
10 Jahre
6 Jahre bei Personen unter 24 Jahren
Der vorläufige Reisepass ist längstens 1 Jahr gültig
Verlängerung:
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich!
Abholung des neuen Reisepasses
Bearbeitungsstand jederzeit im Blick:
Über den rechts stehenden Link "Bearbeitungsstand prüfen" können Sie kostenlos den aktuellen Stand der Bearbeitung prüfen. Sie können über das Internet jederzeit online abfragen, ob Ihr Reisepass bereits zur Abholung in Ihrem Bürgerbüro bereitsteht. Für die Abfrage benötigen Sie die Nummer Ihres Ausweisdokumentes. Diese ist auf der Antragsbestätigung, die Sie im Bürgerbüro erhalten haben, angegeben.
Jede Person Ihres Vertrauens kann die Abholung für Sie erledigen.
Bitte stellen Sie eine schriftliche Vollmacht für diese Person aus (Sie können dazu den Vordruck auf Ihren Rechner herunterladen) und geben ihr Ihren alten Pass mit. Die abholende Person muss sich selbst auch ausweisen können.