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Personalausweis

Gemäß § 1 des Personalausweisgesetzes ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen vorzuzeigen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.

Bildausschnitt des Neuen Personalausweises von Erika Mustermann Der Personalausweis hat das praktische Format einer Scheckkarte und bietet Ihnen darüber hinaus Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Die alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. 

Für wen wird der Personalausweis ausgestellt?

Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktionen beantragt werden. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Welche Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt?

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass/Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Geburtsurkunde
  • Bei Personen unter 16 Jahren: Den Antrag müssen die Sorgeberechtigten (Mutter und Vater) stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Bei Verhinderung eines Elternteils besteht die Möglichkeit, dass nur ein Elternteil den Antrag stellt. Dieser muss aber dann von dem anderen Elternteil eine unterschriebene Vollmacht sowie deren Personalausweis oder Reisepass zur Antragstellung mitbringen. Bei alleinigem Sorgerecht Sorgerechtbeschluss beziehungsweise Negativbescheinigung vom zuständigen Fachdienst Jugend.

Wie lange sind die Personalausweise gültig?

Personalausweise sind wie bisher bei Personen ab 24 Jahren 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt.

Welche Gebühren werden ab dem 1. Januar 2021 fällig?

  • für den Personalausweis für Personen ab 24 Jahren        37,00 Euro
  • für den Personalausweis für Person unter 24 Jahren        22,80 Euro
  • für den vorläufigen Personalausweis                                 10,00 Euro 

Weitere Gebührenregelungen

  • Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe nur bei der Vollendung des 16. Lebensjahres - gebührenfrei
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen - gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall - gebührenfrei
  • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion - gebührenfrei
  • Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.B. PIN vergessen) - gebührenfrei
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion - gebührenfrei
  • Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates - Festlegung durch Anbieter

Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist eine Gebührenbefreiung für Empfänger von sozialen Leistungen nicht mehr möglich.

Für weitere Informationen können Sie sich auch jederzeit unter www.bmi.bund.de oder www.personalausweisportal.de informieren.

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