zum Inhalt | zur Hauptnavigation | zur Unternavigation |



Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "aG" für außergewöhnlich gehbehindert oder "Bl" für blind und Menschen mit beidseitiger Amelie und/oder Phokomelie können beim Fachdienst 5.2 (Bürgerservice) der Stadt Voerde einen Antrag auf Parkerleichterung - den so genannten blauen Parkausweis - stellen.

In bestimmten Einzelfällen können auch andere Schwerbehinderte eine Parkerleichterung erhalten (siehe Hinweise).

Benötige Unterlagen:

  1. ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular und Vollmacht (siehe Notwendige Formulare)
  2. Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises, Vorder- und Rückseite
  3. aktuelles Lichtbild (nur für den blauen EU-Parkausweis)

Hinweise:
Hier finden Sie Hinweise zu den Fällen, in denen Parkerleichterungen bzw. Parkausweise ausgestellt werden:

  • Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) oder Blinde (Bl)
    (Ausnahmegenehmigung und hellblauer EU-einheitlicher Parkausweis)
    Voraussetzungen: Vermerke „aG" und / oder „Bl" im Schwerbehindertenausweis

  • Menschen mit beidseitiger Amelie und / oder Phokomelie bzw. mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
    (Ausnahmegenehmigung und hellblauer EU-einheitlicher Parkausweis)
    Voraussetzungen:
    - beidseitige Amelie und/oder Phokomelie oder
    - eine vergleichbare Funktionseinschränkung
    (völliger Funktionsverlust der Arme inklusive der Schulter- und Ellenbogengelenke)

  • Besondere Gruppen behinderter Menschen (NRW bzw. bundesweit einheitliche Regelung)
    (Ausnahmegenehmigung und orangener bundesweit einheitlicher Parkausweis)
    Voraussetzungen:
    - Merkzeichen G bzw. G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken); oder
    - Merkzeichen G bzw. G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane; oder
    - Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit hierfür einem GdB von wenigstens 60; oder
    - künstlicher Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung, und hierfür ein GdB von wenigstens 70
    - Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von maximal 139 cm (bitte auch eine Kopie des Personalausweises mit Angabe der Körpergröße beifügen)

zum Anfang der Liste


Zuständig

Stadt Voerde (Niederrhein)
Bürgerbüro
Rathausplatz 20
46562 Voerde

E-Mail: buergerbuero@voerde.de
Telefon: 0 28 55 / 80 - 269
Telefax: 0 28 55 / 96 90 - 133

Ansprechpartner


Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular und Vollmacht
  • Kopie Schwerbehindertenausweis
  • aktuelles Lichtbild

Verwaltungsgebühr:

  • gebührenfrei

Notwendige Formulare


Hinweise zum Ausfüllen der Formulare

Das Formular muss zuerst lokal (ohne Eingaben) auf Ihren PC heruntergeladen werden. Danach die PDF-Datei öffnen und die Daten eingeben. Abschließend die „Speichern" Schaltfläche im Formular verwenden.

Nähere Informationen zum zwischenspeichern, archivieren und zu den HTML-Formularen (Ausfüllassistenten) finden Sie auf der Seite Formulare.


Twitter Button