Osterfeueranmeldung
Durchführung von Osterfeuern
Osterfeuer dürfen im Jahr 2023 ausschließlich in der Zeit vom 08.04.2023 bis zum 10.04.2023 abgebrannt werden!
Osterfeuer, die von Kirchengemeinden, Vereinen, Organisationen und größeren Gemeinschaften auf einer für jedermann zugänglichen Fläche durchgeführt werden können, müssen spätestens bis zum 24.03.2023 bei der örtlichen Ordnungsbehörde unter Verwendung des Anzeigeformulars schriftlich angezeigt werden. Die von der Behörde erbetenen Angaben müssen vollständig erfolgen.
Private Feuer sind keine Osterfeuer und daher nicht zulässig!
Ihren Antrag "Osterfeuer" können Sie online oder alternativ als ausgefülltes PDF-Dokument an osterfeuer@voerde.de einreichen.
- Hier geht es zum Online-Antrag (mit Ausfüllassistent)
- Hier können Sie sich das PDF-Formular herunterladen
Ortsrecht der Stadt Voerde (Satzungen, Verordnungen, Beschlüsse)
Gliederung | Titel | Vom | Stand |
---|---|---|---|
321030 | Ordnungsbehördliche Verordnung von Brauchtumsfeuern (Dateigröße: 21,00 kB) |
11.12.2007 |