Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Sie benötigen eine der unten aufgeführten Bescheinigungen?
- Allgemeine Wohnberechtigungsbescheinigung
(§ 27 Abs. 3 Satz 1 und 2 WoFG i.V. mit § 5 WoBindG), - Gezielte Wohnberechtigungsbescheinigung,
- Wohnberechtigungsbescheinigung für eine mit nichtöffentlichen Mitteln geförderte Wohnung,
- Freistellung gemäß § 30 WoFG i.V. mit § 7 WoBindG für eine Wohnung oder
- Bescheinigung gemäß I. ZinsVO
Falls Sie Ihren Verwaltungsbesuch vorbereiten wollen, können Sie das Antragsformular herunterladen.