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Öffentlich geförderter Wohnungsbau

Sie benötigen eine der unten aufgeführten Bescheinigungen?

  • Allgemeine Wohnberechtigungsbescheinigung
    (§ 27 Abs. 3 Satz 1 und 2 WoFG i.V. mit § 5 WoBindG),
  • Gezielte Wohnberechtigungsbescheinigung,
  • Wohnberechtigungsbescheinigung für eine mit nichtöffentlichen Mitteln geförderte Wohnung,
  • Freistellung gemäß § 30 WoFG i.V. mit § 7 WoBindG für eine Wohnung oder
  • Bescheinigung gemäß I. ZinsVO

Falls Sie Ihren Verwaltungsbesuch vorbereiten wollen, können Sie das Antragsformular herunterladen.

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