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Niederschlagswassergebühr

Getrennte Abwassergebühr

Im Stadtgebiet von Voerde wurde im Jahre 1979 die getrennte Abwassergebühr eingeführt. Seit dem wird bei der Gebührenberechnung zwischen der Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr unterschieden.

Was bedeutet getrennte Abwassergebühr?

Um eine gerechte Aufteilung der Abwasserbeseitigungskosten zu erreichen, müssen die Kosten der Abwasserentsorgung aufgeteilt werden in die Kostenblöcke Niederschlagswasserentsorgung und Schmutzwasserentsorgung.

Pfeildiagramm Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung

Die Kosten der Niederschlagswasserentsorgung werden gedeckt durch die Niederschlagswassergebühr, die sich pro an die Kanalisation angeschlossene, befestigte abflusswirksame Fläche bemisst. Sie wird jährlich aktualisiert.

Beispielbild für die Aufteilung des Kanalnetzes

Grundlage der Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser ist die Quadratmeterzahl der bebauten (beziehungsweise überbauten) und/oder befestigten Grundstücksfläche, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden abflusswirksam in die städtische Abwasseranlage gelangen kann. Eine nicht leitungsgebundene Zuleitung liegt insbesondere vor, wenn von bebauten und/oder befestigten Flächen oberirdisch aufgrund des Gefälles Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlage gelangen kann.

Als abflusswirksame Flächen mit Anschluss an den städtischen Niederschlagswasserkanal (leitungsgebunden) oder aufgrund des Gefälles Abfluss zur Straße bzw. zum städtischen Niederschlagswasserkanal (nicht leitungsgebunden) kommen zum Beispiel in Frage:

Dachflächen von Gebäuden und Garagen, Park- und Stellplätze, Hofflächen, Einfahrten und Wege.

Beispielbild für die leitungsgebundenen und nicht leitungsgebundenen Flächen

Bereiche, in denen das Regenwasser direkt versickert, zum Beispiel Rasenflächen, Gartenbeete oder Flächen, von denen es in angrenzende Grünflächen abläuft oder einer Versickerungsanlage zugeführt wird, werden nicht in die Berechnung einbezogen.

Zur Aktualisierung des Gebührenmaßstabes wurde im Jahre 2011 eine Erhebung der gebührenrelevanten Flächen vorgenommen.

Dazu wurden die abflusswirksamen Flächen im Wege einer Befragung der Grundstückseigentümer ermittelt.

Das Ergebnis der Befragung ist in die Gebührenberechnung für 2012 eingegangen. Der Gebührensatz hat sich deutlich verringert. Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche 1,19 Euro (Stand: 2021).

Wird Regenwasser auf begrünten Dachflächen nachweisbar zurückgehalten, so wird ein Gebührenabschlag von 30 % bezogen auf die dachbegrünte Fläche gewährt.

Verändert sich zukünftig die bebaute oder befestigte abflusswirksame Fläche, so ist dies der Stadt innerhalb eines Monates nach Abschluss der Veränderung anzuzeigen.

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