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Melderegisterauskunft (erweitert)

Soweit ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft dargelegt werden kann, können zusätzlich zu der einfachen Melderegisterauskunft auch folgende Daten einer einzelnen, bestimmten Person mitgeteilt werden:

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und Geburtsort, sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet, oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum
  • Familienname, Vorname, Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig. Die Auskunft kann nur schriftlich beantragt werden. Der Anfrage ist ein Verrechnungsscheck in Höhe der Gebühr beizufügen.

Anfragen richten Sie bitte an

Stadt Voerde (Niederrhein)
FD 5.2 Bürgerbüro
Rathausplatz 20
46562 Voerde

Als Nachweis des berechtigten oder rechtlichen Interesses an einer erweiterten Melderegisterauskunft gelten z. B. ein Zahlungsbefehl, ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestellung zum Nachlasspfleger, bei Hauseigentümern der Grundsteuerbescheid oder Grundbuchauszug.

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Zuständig

Stadt Voerde (Niederrhein)
Bürgerbüro
Rathausplatz 20
46562 Voerde

E-Mail: buergerbuero@voerde.de
Telefon: 0 28 55 / 80 - 269
Telefax: 0 28 55 / 96 90 - 133

Ansprechpartner


Verwaltungsgebühr:

  • 15,00 Euro

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