Meldebescheinigungen
Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, in der Ihre aktuelle Anschrift eingetragen ist. Diese Bescheinigung wird z. B. zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit benötigt.
Jede Person Ihres Vertrauens kann eine Meldebescheinigung für Sie beantragen. Es werden eine Vollmacht, Ihr Personalausweis (oder Ausweiskopie) oder Pass und evtl. der entsprechende Sozial- oder Arbeitslosenhilfebescheid benötigt. Die Verwaltungsgebühr beträgt 9 Euro. Beziehen Sie jedoch Sozialhilfe, Grundsicherung oder Bürgergeld ist die Bescheinigung gebührenfrei. Der entsprechende Bescheid ist vorzulegen.