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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan Straße

Nachdem der Lärmaktionsplan gemäß der EU-Umgebungsrichtlinie für die 1. Tranche im Jahr 2008 und für die 2. Tranche im Jahr 2013 erstellt wurde, ist im Jahre 2018 der Lärmaktionsplan gemäß der EU-Umgebungsrichtlinie auf der Grundlage der Lärmkartierung 2017 fortzuschreiben. Auf Grundlage der Lärmkartierung 2017 war in der Stadt Voerde die Geräuschbelastung durch die Hauptlärmquellen B 8, L 396 und L 463 zu ermitteln. In der sich anschließenden Bewertung der Lärmdaten liegen Lärmprobleme gemäß § 47 d Absatz 1 BImSchG auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen ein LDEN (Gesamtlärm: 00:00 bis 24:00 Uhr) von 70dB(A) oder ein LNight (Nachtlärm: 22:00 bis 06:00 Uhr) von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Aus den vom LANUV ermittelten Daten zu den Lärmkarten ergibt sich eine geschätzte Gesamtzahl der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade LDEN dB(A)  >= 70 von 8 Menschen (2012: 17 Menschen) und LNight dB(A)  >= 60 von 13  Menschen (2012: 31 Menschen). Insgesamt gesehen fällt die Belastung für den LNight höher aus als für den LDEN. Da die Verkehrsbelastung durch die B 8, die L396 und die L 463 im Vergleich zu der Situation vor 5 Jahren geringfügig abgenommen hat, ist derzeit eine Aktualisierung der Daten im Sinne einer Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe ausreichend.
Die Daten der Lärmkartierung und der Entwurf des Lärmaktionsplans können im Rathaus Voerde (Planungsamt, 2. Obergeschoss, Raum 232) in der Zeit vom 27.08.2018 bis einschließlich dem 21.09.2018 von jeweils 08:30 Uhr (montags bis mittwochs bis 16:00 Uhr, donnerstags bis 18:00 Uhr und freitags bis 12:00 Uhr) eingesehen werden. Bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans wird Gelegenheit zur Mitwirkung gegeben. Alle interessierten und betroffenen Bürgerinnen und Bürger sind zur Mitwirkung eingeladen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird dem Stadtrat 09.10.2018 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Lärmaktionsplan Schiene

Die Veröffentlichung der Lärmaktionspläne aus der Runde 2017/18 (Teil A und B) können unter: www.eba.bund.de/lap  eingesehen werden.

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