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Kulturförderung

Die Förderung der Kultur hat in der Stadt Voerde eine lange Tradition und basiert auf mehreren Säulen. Zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und zur Sicherung öffentlicher Kulturangebote im Stadtgebiet fördert die Stadt Voerde eine Vielzahl unterschiedlicher Institutionen und unterhält eigene kulturelle Einrichtungen. Eine der Säulen und mitprägend für das Kulturleben der Stadt Voerde sind die zahlreichen kulturellen Aktivitäten der Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Gruppen. Damit das bürgerschaftliche Engagement besonders gewürdigt wird, wurde im Rahmen der Beratungen zur „Erstellung eines Kulturkonzeptes“ die Veranstaltungsreihe „Voerder Art“ entwickelt. Diese Reihe wird durch ein spezielles Logo, das unter Beteiligung der Bevölkerung im Rahmen eines Wettbewerbes ausgewählt wurde, beworben. Mit dieser identitätsstiftenden Veranstaltungsreihe wird beabsichtigt, das Kulturangebot zu stärken, das bürgerschaftliche Engagement zu fördern und in diesem Zusammenhang Kultur von „Voerdern für Voerder" anzubieten.

Mit den „Richtlinien zur Förderung kultureller Angebote im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Voerder Art“ ist ein Handlungsrahmen gegeben, der die Förderungsvoraussetzungen, Förderungsarten und den Umfang und die Höhe der Förderung definiert. Ziel dieser Richtlinie ist, künstlerische Aktivitäten zu fördern, die einen wesentlichen Beitrag zum kulturellen Leben in der Stadt Voerde leisten. Dabei wird unterschieden in

  • Festbetragsförderung für Ausstellungen,
  • Fehlbedarfsförderung für Konzerte, Lesungen, Theateraufführungen und sonstige kulturelle Veranstaltungen
  • und Projektförderung für besonders herausragende Projekte, die die kulturelle Vernetzung verbessern und ein hohes künstlerisches Potenzial erkennen lassen.

Für alle Zuwendungsarten gilt, dass die Höhe der Förderung in Abhängigkeit zu den im städtischen Haushalt bereitgestellten Mitteln für die Durchführung der Veranstaltungsreihe „Voerder Art“ und der Anzahl der geplanten Veranstaltung steht. Da die Förderung kultureller Angebote eine freiwillige Leistung der Stadt Voerde ist, besteht kein Anspruch auf Förderung bestimmter kultureller Aktivitäten. Über die Aufnahme in das Förderprogramm entscheidet der Kultur- und Sportausschuss.

Damit der Kultur- und Sportausschuss im 1. Quartal eines jeden Jahres über die Aufnahme in diese Veranstaltungsreihe entscheiden kann, ist eine Antragstellung jeweils bis zum 30.10. erforderlich. Antragsberechtigt sind einzelne Künstler, Gruppen, Vereine, Initiativen sowie sonstige Kulturträger, die ihren Sitz in Voerde haben oder ihre Aktivitäten in Voerde ausüben.

Die Festbetragsförderung für Ausstellungen beträgt 500 Euro zu den entstehenden Sachkosten. Darüber hinaus stellt die Stadt Voerde den Großen Sitzungssaal oder andere in Frage kommende städtische Räumlichkeiten sowie den Hausmeistereinsatz kostenfrei zur Verfügung. Für die Teilnahme an der alle vier Jahre stattfindenden Hobbykunstausstellung ist ein Teilnehmerbeitrag von 40 Euro zu entrichten. Für Personen, die Leistungen gemäß SGB II bzw. SGB XII erhalten, reduziert sich der Beitrag auf 20 Euro.

Für die Fehlbetragsfinanzierung von Konzerten, Lesungen, Theateraufführungen und sonstige kulturelle Veranstaltungen gleicht der Zuschussbetrag maximal die Höhe des entstandenen Fehlbetrages aus. Die maximale Fördersumme beträgt 800 Euro, wobei eine Mindesteinnahme von 200 Euro vorausgesetzt wird. Der Basiszuschuss, wenn die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, beträgt 250 Euro. Damit die Fördergerechtigkeit bei Chorkonzerten gewahrt ist, sind Rahmenbedingungen, die die kostenmäßige Vergleichbarkeit und somit die Gleichbehandlung der Antragstellenden gewährleistet, in den Förderrichtlinien implementiert.

Eine Projektförderung setzt voraus, dass das Projekt mit hoher künstlerischer Qualität, Innovativität und Kreativität unter Berücksichtigung intergenerativer, interkultureller und/oder inklusiver Aspekte vollständig in Voerde durchgeführt wird. Der maximale Förderbetrag für die Durchführung von Projekten beträgt 1.000 Euro.

Für alle Förderarten gilt, dass auf die Förderung durch die Stadt Voerde in Pressetexten, Einladungen, auf Plakaten und so weiter hingewiesen werden muss. Nach Durchführung der Veranstaltung ist ein Verwendungsnachweis mit Originalbelegen vorzulegen. Bei Projekten ist zusätzlich ein Abschlussbericht mit den erzielten Ergebnissen erforderlich. Sofern festgestellt wird, dass sich die Ausgaben gegenüber den bei der Antragstellung gemachten Angaben reduzieren oder sich die Einnahmen erhöhen, kann der Zuschuss vom Geförderten ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Verwendungsnachweis nicht eingereicht wird oder unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht wurden. Eine nachträgliche Erhöhung der Ausgaben hat keinerlei Auswirkung auf die Höhe der Förderung. Darüber hinaus behält sich die Stadt Voerde vor, die Richtlinien im Sinne der Zielintention auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und auf dieser Erkenntnisgrundlage gegebenenfalls fortzuschreiben.

Gliederung Titel Vom Stand
413100 Kulturförderrichtlinien
(Dateigröße: 100,00 kB)
01.01.2019

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