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Kinderschutzfachkraft

Beratung bei Kindeswohlgefährdung

Sie arbeiten hauptberuflich oder nebenamtlich auf Honorarbasis zum Beispiel in einem Sportverein mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht?

Dann haben Sie Anspruch auf Beratung durch eine erfahrene Fachkraft. Die Kinderschutzfachkraft  (Insoweit erfahrene Fachkraft) steht Ihnen hierfür zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos für ein Kind oder einen Jugendlichen und berät bei der weiteren Vorgehensweise.

Bei der Beratung müssen dabei keine persönlichen Daten, wie Namen, Alter oder Herkunft des Kindes angegeben werden. Die Beratung wird zunächst in anonymisierter Form durchgeführt. Es geht dabei um die Beurteilung von Anzeichen und um die Frage, ob eine Gefährdung vorliegen könnte oder nicht. Erst wenn sich herausstellt, dass das betroffene Kind oder der Jugendliche akut gefährdet ist, benötigt der Fachdienst Jugend genauere Angaben, um den notwendigen Schutz umgehend sicherzustellen.

 

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