Kinderreisepass (früher Kinderausweis)
Kinderreisepass
Seit dem 01. November 2007 werden Kinderreisepässe nur noch für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Er besitzt kein elektronisches Speichermedium (Chip, Fingerabdrücke).
Antragstellung:
Den Antrag müssen die Sorgeberechtigten (Mutter und Vater) stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Bei Verhinderung eines Elternteils besteht die Möglichkeit, dass nur ein Elternteil den Antrag stellt. Dieser muss aber dann von dem anderen Elternteil eine unterschriebene Vollmacht sowie deren Personalausweis oder Reisepass zur Antragstellung mitbringen. Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, so genügt dessen Unterschrift. Es ist jedoch ein entsprechender Nachweis bei Antragstellung vorzulegen. Nachweise hierüber können sein: eine Negativbescheinigung des Fachdienstes Jugend, ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder Beschluss über das Sorgerecht, eine gerichtliche Verfügung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Im Falle einer Betreuung ist der Antrag durch die Betreuerin/den Betreuer zu stellen. Die Bestallungsurkunde (stellt das Amtsgericht aus) ist bei Antragstellung vorzulegen.
Antragstellung:
Persönliches Erscheinen des Passbewerbers und seines gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreters ist bei Antragstellung unbedingt erforderlich. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind den Antrag selbst unterschreiben.
Sonstige Unterlagen:
- den alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (sofern vorhanden)
- Angaben zu Größe und Augenfarbe des Kindes
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (unabhängig vom Alter des Kindes), das den Anforderungen der Fotomustertafel entspricht (siehe rechts nebenstehenden Link – Bundesdruckerei)
- immer Geburtsurkunde mitbringen
Sofern Sie Ihren Kinderreisepass verloren haben oder dieser Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte ein anderes Lichtbilddokument und zusätzlich Ihre Geburtsurkunde / Ihr Familienstammbuch mit. Ferner bitten wir Sie, den Verlust unverzüglich im Bürgerbüro anzuzeigen.
Bearbeitungszeit:
Der Kinderreisepass wird Ihnen sofort ausgestellt.
Gebühren:
13,00 Euro.
6,00 Euro für Verlängerung bzw. Änderung (dazu zählt auch die Bildaktualisierung)
Gültigkeitsdauer:
1 Jahr, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedrucktem Datum gültig.
Hinweise:
Neben dem Kinderreisepass ist die Ausstellung eines Reisepasses ebenfalls möglich. Hier sind die Einreisebestimmungen des Reiselandes zu beachten. Nähere Informationen über die detaillierten Einreisebestimmungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de. Die Fingerabdrücke müssen dann erst ab Vollendung des 6. Lebensjahres im Reisepass eingescannt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein bereits ausgestellter Kinderreisepass mit Lichtbild bei Beantragung eines Reisepasses seit dem 01. November 2007 einzuziehen ist.