Jugendschutz
Immer häufiger werden von Bürgerinnen und Bürgern Fragen zum Kinder- und Jugenschutz gestellt. Insbesondere ist die Suche nach zuständigen Stellen gerade für Eltern oft sehr mühsam. Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration NRW hat daher die Initiative ergriffen und gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugenschutz (AJS) Landesstelle NRW e.V. ein Konzept für eine Auskunftsstelle zum Kinder- und Jugendschutz umgesetzt.
Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe, Bedienstete der Polizei, Gewerbetreibende und Veranstalter und auch Jugendliche erhalten dort Auskunft zu Fragen des Kinder- und Jugendschutzes und insbesondere zu Fragen des Kinder- und Jugendmedienschutzes.
Die Auskunftsstelle nimmt aber auch Beschwerden entgegen und Hinweise auf Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen auf. Sie verweist die Anfragenden auf die jeweils zuständige Stelle oder leitet an diese - wo möglich - weiter. Darüber hinaus gibt die Stelle Hinweise und praktische Tipps, vermittelt Fachreferentinnen oder Fachreferenten und hilft mit Literaturtipps und Broschüren.
Die Telefonhotline der Auskunftsstelle
02 21 / 92 13 92 - 33
ist an jedem Werktag besetzt, und zwar:
- Montag bis Mittwoch
- von 09:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag
- von 09:00 bis 19:00 Uhr
- Freitag
- von 09:00 bis 15:00 Uhr
Darüberhinaus ist die Auskunftsstelle auch über das Internet auskunftsstelle@mail.ajs.nrw.de oder direkt über die Homepage erreichbar.