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EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie

Ziele und Risikobewertung

Mit dem "Hochwasserrisiko-Management" hat die Europäische Union einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken geschaffen.  

Ziel ist es, Managementpläne für die Gebiete zu erarbeiten, wo signifikante Hochwasserschäden auftreten können und dabei über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen zu erfassen, die hochwasserbedingte Risiken nachhaltig minimieren. Als Kriterien dienen die Risiken für die vier Schutzgüter:

Die menschliche Gesundheit, die Umwelt, unser Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten.

Dafür sollen auf regionaler Ebene verschiedene Disziplinen wie Wasserwirtschaft, Raumplanung, Bauleitplanung, Ver- und Entsorgung, Denkmalschutz, Katastrophenschutz und Wirtschaft in einem kontinuierlichen, zyklischen Prozess enger zusammenarbeiten und gemeinsam ein Maßnahmenpaket schnüren – den sogenannten Hochwasserrisiko-Managementplan.

Der Hochwasserrisiko-Managementplan benennt Risikobereiche, Ziele und Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Hochwasser in der jeweiligen Region relevant sind. Die enthaltenen Maßnahmen werden mit Prioritäten, Zuständigkeiten und Umsetzungszeiträumen konkretisiert. Ziel der Hochwasserrisiko-Management-Planung ist die Minimierung möglicher Schäden durch Vermeidung, Schutz und Vorsorge.

Daher sind alle Personen und Institutionen einzubeziehen und zu beteiligen, die möglicherweise von Hochwasser betroffen sind und Vorsorge treffen wollen. Die Aufstellung des ersten Hochwasserrisiko-Managementplans erfolgt bis Ende 2015 auf regionaler Ebene.

Die drei Schritte des Hochwasserrisikomanagements

Aktueller Stand

Die Stadt Voerde hat die Gefahren- und Risikokarten auf Plausibilität überprüft und Maßnahmenvorschläge aufgestellt, die den Fachausschüssen der Stadt Voerde im März 2014 zur Beratung vorgelegt werden (Drucksache 15/0836).

Die Bezirksregierung Düsseldorf wird die Maßnahmenvorschläge bis Mai 2014 zusammenstellen, die dann allen interessierten Stellen, die aktiv oder betroffen sind, zur Verfügung gestellt werden sollen:

  • Personen und Institutionen, die möglicherweise von Hochwasser betroffen sind und Vorsorge treffen wollen (Privatpersonen, Unternehmen, Kulturinstitutionen)
  • Personen und Institutionen, deren Flächen aufgrund des Hochwasserrisikos möglicherweise in ihrer Nutzung eingeschränkt sind oder die zur Hochwasservorsorge umgenutzt werden sollten (Kommunen, Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz)
  • Mitarbeiter von Wasserwirtschaftsbehörden, Planungsbehörden und Wasser- und Deichverbänden
  • Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz.

Dokumentation und Veröffentlichung

Die Bezirksregierungen fassen die Maßnahmenpläne in einer Datenbank zusammen. Dabei werden jeweils die Verantwortlichen benannt und die Maßnahmen mit Prioritäten versehen.

Die Datenbank ermöglicht, die Maßnahmen pro Kommune, pro Managementeinheit oder auch für das Teileinzugsgebiet als Beitrag für den Hochwasserrisiko-Managementplan zusammenzustellen.

Die Pläne sollen bis Ende 2014 aufgestellt sein.

Für Fragen und Auskünfte stehen folgende Mitarbeiter des Fachdienstes Tiefbau zur Verfügung:

Dieter Grootens (Telefon 0 28 55 / 80 -4 32)    E-Mail: dieter.grootens@voerde.de

Olaf Oschek (Telefon 0 28 55 / 80 - 4 24)         E-Mail: olaf.oschek@voerde.de

 

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