Gewerbezentralregisterauszug (Antrag)
In der Bundesrepublik Deutschland führt das Bundesamt für Justiz ein zentrales Register. In das Gewerbezentralregister werden vier Gruppen von Eintragungen vorgenommen:
- Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.)
- um ein Unterlaufen derartiger Untersagungs- oder Rücknahmeverfahren zu verhindern Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahren
- Bußgeldentscheidungen wegen oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
- bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten.
Antragstellung
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister können nur in der Wohnortgemeinde beantragt werden (bei juristischen Personen muss das der Sitz der Hauptniederlassung sein). Den Antrag kann auf Grund der gesetzlichen Regelungen nur der Betroffene persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweispapiers stellen.
Der Antragsteller kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen.