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Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung

Beginn, Veränderung oder Aufgabe einer selbständigen, gewerblichen Tätigkeit muss der zuständigen Behörde angezeigt werden.

  • Ein Gewerbe ist jede nicht verbotene, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit.
  • Zuständig für die Annahme der Gewerbemeldungen ist die Behörde, in deren Gebiet das Gewerbe eröffnet, verlegt, verändert oder eingestellt wird.
  • Für die Anzeigen sind die dafür vorgesehenen Vordrucke zu verwenden.
  • Eine Gewerbemeldung sollte möglichst persönlich erfolgen.
  • Zur An-, Um- oder Abmeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis bzw. Pass sowie eventuell besondere Genehmigungen und Nachweise (z. B. Handwerkskarte, Erlaubnis, Gesellschafter- oder Gründungsvertrag usw.) mit.

Auch der Beginn einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle innerhalb oder außerhalb des bisherigen Stadtgebietes ist anzeigepflichtig.

Die Übernahme eines bestehenden Betriebes (z. B. durch Kauf, Pacht, Erbfolge) oder die Änderung der Rechtsform einer Firma (z. B. von Einzelfirma in GmbH) erfordern eine Gewerbeabmeldung und neue Gewerbeanmeldung.

Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen.
Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter/Vertretern, (z. B. Geschäftsführer einer GmbH).

Bei Betriebssitzverlegung in eine andere Stadt muss in Voerde ab- und in der neuen Stadt wieder angemeldet werden. Wenn die Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes verlegt wird, reicht eine Gewerbeummeldung aus.

Eine Änderung der Tätigkeit (z. B. Wechsel, Erweiterung) oder des Namens des Gewerbetreibenden muss der Behörde in Form der Gewerbeummeldung mitgeteilt werden.


Als Ausländer prüfen Sie bitte, ob Ihre  Aufenthaltsgenehmigung keine Auflage enthält, die die Ausübung eines selbständigen Gewerbes verbietet.
Gegebenfalls wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Ausländeramt und beantragen die Streichung dieser Auflage.

Zur Gewerbeanmeldung u. a. erhalten Sie weitere Informationen beim Infocenter Gewerbeanmeldung NRW.

Bei den in § 38 Absatz 1 Nummer 1 und 2 der Gewerbeordnung (GewO) aufgeführten Tätigkeiten (Überwachungsbedürftiges Gewerbe) sind unverzüglich nach der Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung ein Führungszeugnis und eine Gewerbezentralregisterauskunft bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen.

Zur Unternehmensgründung erhalten Sie Informationen und Beratung beim STARTERCENTER NRW. Niederrhein.

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Ansprechpartner


Verwaltungsgebühr:

  • Für natürliche Personen:
    An-/Ummeldung 26 Euro

  • Für juristische Personen:
    An-/Ummeldung 33 Euro
    je weiterer gesetzlicher Vertreter 13 Euro

  • Abmeldung gebührenfrei

Notwendige Formulare

Weitere Informationen


Hinweise zum Ausfüllen der Formulare

Das Formular muss zuerst lokal (ohne Eingaben) auf Ihren PC heruntergeladen werden. Danach die PDF-Datei öffnen und die Daten eingeben. Abschließend die „Speichern" Schaltfläche im Formular verwenden.

Nähere Informationen zum zwischenspeichern, archivieren und zu den HTML-Formularen (Ausfüllassistenten) finden Sie auf der Seite Formulare.


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