Führungszeugnis
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind. Der Antrag wird in Ihrem Beisein automatisiert erstellt.
Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter bzw. die Vertreterin die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde
Bei einem erweiterten Führungszeugnis ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungzeugnisses vorliegen.
Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Ihren Pass und falls es zur Vorlage bei einer Behörde ist, die genaue Anschrift dieser Behörde und den Verwendungszweck.
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro und ist bei der Beantragung zu entrichten.
Für Personen die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosenhilfe bekommen, ist die Beantragung gebührenfrei. Ein entsprechender Bescheid ist vorzulegen.
Die Ausstellung des Führungszeugnisses ist ebenfalls gebührenfrei, wenn es zur Ausübung eines Ehrenamtes dient, z.B. bei der Caritas oder Arbeiterwohlfahrt usw.
Ihr persönliches Erscheinen ist erforderlich, Sie können sich nicht durch eine andere Person vertreten lassen.
Flyer des Bundesamtes für Justiz (BfJ)
Das Führungszeugnis
- wie beantragen
- wie sieht es aus