Fischereischeine
Nach erfolgreich abgelegter Fischereiprüfung kann der Fischereischein (Jahres- oder Fünfjahresschein) im Bürgerbüro beantragt werden, jedoch erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Personalausweis
- ein aktuelles Lichtbild
- Fischereiprüfungszeugnis
Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer kann dieser für ein Jahr bzw. fünf Jahre verlängert werden. Ihr Fischereiprüfungszeugnis ist in diesem Fall mitzubringen.
Jugendfischereischeine
Personen die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich einen Jugendfischereischein ausstellen lassen.
Der Jugendfischereischein berechtigt grundsätzlich nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. Bei Ablauf der Gültigkeit kann dieser wieder für ein Jahr verlängert werden.
Für einen Jugendfischereischein ist ein Lichtbild mitzubringen.