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Feuerwerk

Das Abbrennen von Feuerwerk außerhalb der Silversternacht ist grundsätzlich anzeigepflichtig. Bei bestimmten Anlässen werden Feuerwerke nicht mehr genehmigt. Hierzu gehören unter anderem Geburtstage oder allgemeine Feiern. Private Feuerwerke bei Hochzeiten können genehmigt werden. Abhängig vom Tag des Feuerwerkes gelten unterschiedliche Bestimmungen für die Beendigung des Feuerwerks.

Für die Genehmigung wird in der Regel eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 € fällig.

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