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Ferienhilfswerk

Ziel der Kindererholung (Ferienhilfswerk) ist es, Kindern und Jugendlichen Ferienerholungsmaßnahmen zu ermöglichen, die ihre Gesundheit stärken und ihr Erlebnisbedürfnis in kindgemäßer Weise befriedigen. Diese Ferienmaßnahmen sollen insbesondere erholungsbedürftigen Kindern sowie Kindern aus sozial benachteiligten Familien zugutekommen.

Antragsberechtigte Träger der Ferienerholungsmaßnahmen sind die gemäß § 75 Absatz 3 KJHG anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die Kirchen und den Kirchen gleichgestellten Körperschaften.

Bezuschusst werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ihren Wohnsitz in Voerde haben, mindestens 6 Jahre, jedoch nicht älter als 16 Jahre sind.

Gefördert werden außerörtliche Erholungsmaßnahmen in Heimen, Jugendherbergen, Zeltlagern etc. und örtliche Maßnahmen (Stadtranderholungsmaßnahmen, halbtägige Wanderungen, örtliche Ferienspiele) gemäß den aktuell gültigen Richtlinien zur Förderung von Ferienerholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (Ferienhilfswerk).

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