zum Inhalt | zur Hauptnavigation | zur Unternavigation |



Ehefähigkeitszeugnisse

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten im Ausland heiraten? Dann müssen Sie sich zunächst beim jeweiligen zuständigen ausländischen Konsulat informieren, welche Unterlagen dafür notwendig sind.

In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Aus diesem Grunde benötigen wir die Unterlagen beider Verlobten.

Sollte Ihre Verlobte oder Ihr Verlobter nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, lassen Sie sich bitte von uns vorab persönlich beraten. Sie erhalten von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderlichen Unterlagen individuell für Sie beide aufgelistet sind.

Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten in Deutschland heiraten? In manchen Staaten wird von der ausländischen Heimatbehörde, zum Beispiel Botschaft oder Generalkonsulat, ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt. Diese besagt, dass keine Ehehindernisse nach den Gesetzen des betreffenden Heimatstaates bestehen.

zum Anfang der Liste



Twitter Button