Bürgerbegehren
Bei den Kommunalwahlen werden mit dem Stadtrat und dem Bürgermeister die Vertreter der Bürger (representative Demokratie) auf kommunaler Ebene gewählt. Durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid wurde zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, anstelle des Stadrates Entscheidungen (unmittelbare oder direkte Demokratie) zu treffen.
Ein Bürgerbegehren muß sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Ebenso ist das Bürgerbegehren aber gegen Angelegenheiten, die sonst auch vom Rat entschieden worden wären, möglich.
Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage, eine Begründung sowie eine Angabe zu den voraussichtlich entstehenden Kosten enthalten.
Das Bürgerbegehren muss in Gemeinden bis 50.000 Einwohnern von 7 % der Bürger (Wahlberechtigte) unterzeichnet sein.
Entspricht der Rat einem zulässigen Bürgerbegehren nicht, ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen.
Die Verwaltung ist bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich. Zu Beginn des Verfahrens geben wir Hilfestellung bei der Einhaltung der formellen Voraussetzungen. Nicht möglich ist jedoch die Erteilung umfassender Ratschläge oder eine Rechtsberatung.
Rechtsgrundlagen
- § 26 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Satzung der Stadt Voerde (Niederrhein) über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Kontakt
Stadt Voerde (Niederrhein)
- Fachbereich Zentrale Dienste, Steuerung, Verwaltungsmanagement -
Rathausplatz 20
46562 Voerde
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