Briefwahl
Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahllokal wählen können, erhalten auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Dies ist aus gesetzlichen Gründen immer erst etwa fünf Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin möglich.
Weitere Informationen finden Sie kurz vor einem anstehendem Wahltermin auf den Seiten zur jeweiligen Wahl.