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Beglaubigung

Beglaubigung von Schriftstücken

Das Bürgerbüro darf Ablichtungen von Schriftstücken beglaubigen, wenn das Original und die Kopie vorgelegt wird.
Deutsche Personenstandsurkunden können nicht beglaubigt werden, diese sind beim jeweils zuständigen Standesamt anzufordern. Nach § 55 Personenstandsgesetz dürfen nur originäre Personenstandsurkunden ausgefertigt werden.

Ablichtungen von Personenstandsurkunden, die für eine Rentenangelegenheit benötigt werden, können von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bereiches Rentenversicherung bestätigt werden.

Beglaubigung von Unterschriften

Auch Unterschriften beglaubigt das Bürgerbüro. Eine Unterschrift darf jedoch nur dann beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters geleistet wird. Der Personalausweis oder Pass muss als Identitätsnachweis mitgebracht werden.

Gebühren:
4,20 Euro Beglaubigung je Schriftstück
2,50 Euro Beglaubigung je Unterschrift
0,70 Euro je Kopie
0,40 Euro ab der 11. Kopie

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Zuständig

Stadt Voerde (Niederrhein)
Bürgerbüro
Rathausplatz 20
46562 Voerde

E-Mail: buergerbuero@voerde.de
Telefon: 0 28 55 / 80 - 269
Telefax: 0 28 55 / 96 90 - 133

Ansprechpartner


Verwaltungsgebühr:

  • 4,20 Euro (je Schriftstück)
  • 2,50 Euro (je Unterschrift)
  • 0,70 Euro je Kopie
  • 0,40 Euro ab 11. Kopie

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