Beglaubigung
Beglaubigung von Schriftstücken
Das Bürgerbüro darf Ablichtungen von Schriftstücken beglaubigen, wenn das Original und die Kopie vorgelegt wird.
Deutsche Personenstandsurkunden können nicht beglaubigt werden, diese sind beim jeweils zuständigen Standesamt anzufordern. Nach § 55 Personenstandsgesetz dürfen nur originäre Personenstandsurkunden ausgefertigt werden.
Ablichtungen von Personenstandsurkunden, die für eine Rentenangelegenheit benötigt werden, können von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bereiches Rentenversicherung bestätigt werden.
Beglaubigung von Unterschriften
Auch Unterschriften beglaubigt das Bürgerbüro. Eine Unterschrift darf jedoch nur dann beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters geleistet wird. Der Personalausweis oder Pass muss als Identitätsnachweis mitgebracht werden.
Gebühren:
4,20 Euro Beglaubigung je Schriftstück
2,50 Euro Beglaubigung je Unterschrift
0,70 Euro je Kopie
0,40 Euro ab der 11. Kopie