Aufgrabungsrichtlinie
Für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist eine straßenrechtliche Aufbruchsgenehmigung des Straßenbaulastträgers erforderlich. Die Genehmigung ist für alle Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet Voerde (Niederhein) notwendig, die gewidmet oder ungewidmet als Verkehrsanlage dienen.
Die vollständige Aufgrabungsrichtlinie kann hier (PDF-Datei, nicht barrierefrei) aufgerufen werden. Alle im Zuge der Beantragung der Genehmigung und zur Abwicklung der Aufgrabungen erforderlichen Formulare finden Sie im Formularcenter oder über den nebenstehenden Link.