ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Der ASD berät und begleitet Kinder, Jugendliche und Familien
in Fragen der Erziehung
- bei schwerwiegenden Konflikten
- bei Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten
bei Trennung und Scheidung und im Rahmen des Umgangsrechts
- wenn Eltern nicht mehr miteinander reden können
- wenn Kinder im „Scheidungskrieg“ benutzt werden
Der ASD schützt Kinder und Jugendliche
- bei Vernachlässigung
- bei körperlicher und seelischer Misshandlung
- durch die Wahrnehmung ihrer Interessen vor dem Familiengericht
und fördert ihre Entwicklung durch Bereitstellung individueller erzieherischer Hilfen (z.B. Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe, Pflegefamilie, Heimerziehung).
Im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) ist die Zuständigkeit auf vier Betreuungsteams verteilt nach Straßen und Buchstaben aufgeteilt.