Abgeschlossenheitsbescheinigung
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes baulich von anderen Wohnungen abgeschlossen ist. Sie ist erforderlich , wenn der Neubau von Eigentumswohnungen oder die Aufteilung eines Mietshauses in Eigentumswohnungen geplant ist.
Die Bescheinigung mit den Aufteilungsplänen wird über einen Notar an das Grundbuchamt weitergeleitet. Beim Grundbuchamt werden eigene Grundbuchblätter für jede einzelne Wohnung angelegt.
Um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ausstellen zu können, die Sie dann an einen Notar weitergeben müssen, sind folgende Unterlagen einzureichen:
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (formlos), Lageplan M. 1:500, Bauzeichnungen M. 1:100 (Grundrisse, Ansichten, Schnitt, Grundriss vom Spitzboden, falls von der Höhe nutzbar), in die Grundrisse ist jeder Raum, der zur Wohnung „1“ gehört mit einer „1“ zu bezeichnen usw., gemeinschaftlich genutzte Räume (Treppenhaus,Heizraum einschließlich der Zuwegung) sind mit „G“ zu bezeichnen.
Falls sich auf dem Grundstück Garagen oder sonstige Nebengebäude befinden, sind hierfür ebenfalls sämtliche Bauzeichnungen, wie zuvor beschrieben einzureichen.