Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2001 (archivierte Seite) (19.02.2001)
Bekanntmachung der Stadt Voerde (Niederrhein) vom 19.02.2001
Haushaltssatzung der Stadt Voerde (Niederrhein) für das Haushaltsjahr 2001
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) hat der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) mit Beschluss vom 19.12.2000 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält wird
Haushaltstyp | Einnahme/Ausgabe | Betrag |
---|---|---|
im Verwaltungshaushalt | in der Einnahme auf | 124.501.440 DM |
im Verwaltungshaushalt | in der Ausgabe auf | 124.501.440 DM |
im Vermögenshaushalt | in der Einnahme auf | 23.365.720 DM |
im Vermögenshaushalt | in der Ausgabe auf | 23.365.720 DM |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2001 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) erforderlich ist, wird auf
4.518.220 DM
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
8.181.000 DM
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2001 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
20.000.000 DM
festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2001 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 190 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v.H.
2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und Gewerbekapital auf 425 v.H.
§ 6
Die im Stellenplan mit einem ku-Vermerk (künftig umzuwandeln) versehenen Stellen sind umzuwandeln, sobald die derzeitigen Stelleninhaber aus diesen Stellen Ausscheiden.
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2001 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 79 Abs. 5 GO NW der Landrätin als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Wesel mit Schreiben vom 03.01.2001 angezeigt worden.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.02.2001 bis einschließlich 07.03.2001 während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Rathaus Voerde, Rathausplatz 20, Zimmer 309, öffentlich aus.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, daß eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluß vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Voerde (Niederrhein), den 19.02.2001
Der Bürgermeister
Dr. Krüger