Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen
Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) haben Eltern einen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechend gestaffelten Elternbeitrag zu leisten. Die Höhe des Beitrages ist abhängig vom Umfang der Betreuung des Kindes und von der Höhe des Familieneinkommens. Die Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Voerde (Niederrhein) werden von der Stadt erhoben. Gemäß dem ersten Kinderbildungsänderungsgesetz vom 25.07.2011 sind Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, im letzten Kita-Jahr beitragsbefreit.
| Einkommensgruppen | 25 Stunden Betreuungszeit | 35 Stunden Betreuungszeit | 45 Stunden Betreuungszeit |
|---|---|---|---|
| 0.) bis 15.000 Euro | 0 | 0 | 0 |
| 1.) bis 24.000 Euro | 41 Euro | 57 Euro | 73 Euro |
| 2.) bis 36.000 Euro | 69 Euro | 96 Euro | 124 Euro |
| 3.) bis 48.000 Euro | 113 Euro | 158 Euro | 203 Euro |
| 4.) bis 60.000 Euro | 176 Euro | 246 Euro | 316 Euro |
| 5.) bis 72.000 Euro | 232 Euro | 324 Euro | 417 Euro |
| 6.) über 72.000 Euro | 297 Euro | 415 Euro | 534 Euro |
| Einkommensgruppen | 25 Stunden Betreuungszeit | 35 Stunden Betreuungszeit | 45 Stunden Betreuungszeit |
|---|---|---|---|
| 0.) bis 15.000 Euro | 0 | 0 | 0 |
| 1.) bis 24.000 Euro | 20 Euro | 28 Euro | 45 Euro |
| 2.) bis 36.000 Euro | 34 Euro | 48 Euro | 76 Euro |
| 3.) bis 48.000 Euro | 56 Euro | 79 Euro | 124 Euro |
| 4.) bis 60.000 Euro | 89 Euro | 124 Euro | 192 Euro |
| 5.) bis 72.000 Euro | 116 Euro | 163 Euro | 254 Euro |
| 6.) über 72.000 Euro | 148 Euro | 209 Euro | 325 Euro |
Bei der Einstufung in eine Einkommensgruppe ist Folgendes zu beachten:
Zum Einkommen zählen
- Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit abzüglich Werbungskosten (entweder Pauschbetrag oder analog des Einkommensteuerbescheides)
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- sonstige Einkünfte (auch Einmalzahlungen, Abfindungen, Tantiemen, Renten)
- Elterngeld über 300 Euro
- steuerfreie Einkünfte
- die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen (Sozialhilfe nach SGB XII, Arbeitslosengeld I nach SGB III, Arbeitslosengeld II nach SGB II, UVG-Leistungen, Wohngeld und so weiter)
- bei Beamten ist das Jahresbruttoeinkommen (nach Abzug von Werbungskosten) um 10% zu erhöhen.
- Für das dritte und jedes weitere Kind, welches mit im Haushalt lebt, werden Freibeträge und / oder Betreuungsbeträge in Abzug gebracht (bei Alleinerziehenden die Hälfte).
- Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, wird nur ein Elternbeitrag erhoben. Ergeben sich bei den Kindern durch Alter und Betreuungsform unterschiedliche Beiträge, ist der höhere Elternbeitrag zu leisten.
- Änderungen in häuslichen, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen, die zu einer anderen Einkommensgruppe führen können, sind unverzüglich der Stadt anhand von Einkommensbelegen nachzuweisen.
Weitere Informationen zur Berechnung des Elternbeitrages finden Sie in nachstehender Satzung der Stadt Voerde (Niederrhein).
Bei Fragen zur Satzung "Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen" wenden Sie sich bitte an Frau Band oder Frau Wittenborn.
Ortsrecht der Stadt Voerde (Satzungen, Verordnungen, Beschlüsse)
| Gliederung | Titel | Vom | Stand |
|---|---|---|---|
| 511410 | Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen (Dateigröße: 28,00 kB) |
14.03.2007 | 20.10.2011 |
Etwaige akuelle Satzungsänderungen finden Sie auf der Seite Bekanntmachungen.

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