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Jugendschutz im Karneval (archivierte Seite) (22.01.2013)

Pressemitteilung der Stadt Voerde (Niederrhein) vom 22.01.2013

Jugendschutz im Karneval konsequent umsetzen – Informationen und Empfehlungen für Gewerbetreibende und Veranstalter

Jugendschutz ist wichtig und geht alle an. Auch in der kommenden Karnevalszeit spielt der Jugendschutz eine nicht unbedeutende Rolle.

Aus diesem Anlass startet das kreisweite Netzwerk Jugendschutz in diesem Jahr die Grüne-Schilder-Aktion im Kreis Wesel.

Das Netzwerk Jugendschutz ist eine kreisweite Arbeitsgruppe, in der alle 13 Kommunen im Kreis Wesel mit ihren Jugend- und Ordnungsämtern vertreten sind. Neben den vier Drogenberatungsstellen im Kreis Wesel, arbeiten auch noch das Gesundheitsamt und die Kreispolizeibehörde in dieser Arbeitsgruppe mit.

Arbeitsgruppe Jugendschutz 

Ziel des Netzwerkes ist es, die Interessen des Jugendschutzes aktiv im Kreis Wesel voranzubringen und nach außen zu vertreten.

Die kreisweite Arbeitsgruppe Jugendschutz fordert einen bewussten Umgang mit Alkohol und mehr Schutz für Kinder und Jugendliche. Dabei ist die Sensibilisierung für den Jugendschutz im Einzelhandel und bei Gewerbetreibenden immens wichtig.

Gerade Gewerbetreibende tragen eine große Verantwortung. Sie sind aufgefordert, die wichtigsten Regelungen des Jugendschutzes zu kennen und sich daran zu halten. Die Jugendschutzvorschriften sind konsequent umzusetzen und einzuhalten.

Kein Alkoholverkauf an JugendlicheUnterstützen sollen dabei die grünen Hinweisschilder mit dem Logo „Wir verkaufen keinen Alkohol an Kinder und Jugendliche“. Diese Schilder werden im Kreis Wesel und ganz besonders auch in der Stadt Voerde an Gewerbetreibende und den Einzelhandel ausgegeben. Durch den Aushang wird dem Thema Jugendschutz und „Alkoholkonsum“ deutlich Nachdruck verliehen.

Kinder und Jugendliche sind oft nicht in der Lage, Gefährdungssituationen selbst zu erkennen und entsprechend zu handeln. Die Regelungen des Jugendschutzgesetzes konsequent anzuwenden heißt, dass sich Einzelhändler und Veranstalter auch entsprechend verhalten. Das ist für die Beschäftigten vor Ort sicherlich nicht immer einfach und in Stresssituationen kann auch schon mal der Überblick verloren gehen.

Die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke und Lebensmittel in der Öffentlichkeit ist an gesetzliche Altersgrenzen gekoppelt: In Gaststätten, in Geschäften und Tankstellen, an öffentlichen Getränkeständen oder sonstigen öffentlichen Orten müssen diese Altersgrenzen berücksichtigt werden.

Aber hier liegt oft das Problem: das Alter des Kindes oder des Jugendlichen richtig einordnen zu können.

Gewerbetreibende und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Verantwortung festzustellen, ob überhaupt alkoholische Getränke an junge Kunden beziehungsweise Gäste verkauft werden dürfen. Bei Unsicherheiten bezüglich des Alters müssen Gewerbetreibende und Veranstalter besser zweimal nachfragen und sich auch den Ausweis zeigen lassen. Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die gesetzlichen Regelungen sehen unter anderem vor, dass der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige generell verboten ist. An unter 18-Jährige ist der Verkauf von branntweinhaltigen Alkoholika wie Schnäpse, Liköre, Rum und Whisky nicht gestattet. Das gilt auch für Alcopops, die zwar wie Limonade aussehen und schmecken, aber Hochprozentiges beinhalten.

Zudem gibt es im Gaststättengesetz für Gewerbetreibende das Verbot, an erkennbar Betrunkene weiterhin noch Alkohol auszuschenken.

Einzelhändler, Gewerbetreibende und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sitzen an der entscheidenden Stelle und können den Jugendschutz AKTIV umsetzen.
Kinder und Jugendliche verdienen den besonderen Schutz unserer Gesellschaft.

Bei weiteren Rückfragen stehen Ihnen in Voerde insbesondere Herr Kapp (Leiter des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Sport und Kultur Telefon 02855 / 80 291) und Frau Wißenberg (Amt für Schulen, Soziales und Jugend, Kinderschutzfachkraft Telefon 02855 / 80 551) gerne zur Verfügung.


Ansprechpartner

Pressekoordination

Stadt Voerde (Niederrhein)
- Pressestelle -
Miriam Lütjann
Rathausplatz 20
46562 Voerde

E-Mail: pressestelle@voerde.de
Telefon: 0 28 55 / 80 - 5 81
Telefax: 0 28 55 / 96 90 - 581


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