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Korruptionsbekämpfung

Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) vom 16. Dezember 2004 ist am 01.03.2005 in Kraft getreten.

Das Gesetz betrifft sowohl die Beschäftigten in der Verwaltung, die kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger bis hin zu den sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern. Es gilt aber auch für die natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen (Firmen), die sich um öffentliche Aufträge bewerben.

Die Veröffentlichung der Auskünfte durch die kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie des Bürgermeisters erfolgt im Internet.



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